07.01.2026

Teilhabeverfahrensbericht 2025

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat kürzlich den jährlichen Teilhabeverfahrensbericht vorgelegt. Dieser gibt einen Einblick in das aktuelle Reha- und Teilhabegeschehen und bündelt wichtige Kennzahlen zu den gestellten Anträgen, zu Fristen und zur trägerübergreifenden Zusammenarbeit. Mit insgesamt 3,2 Millionen Anträgen wurden im Berichtsjahr 2024 ähnlich viele Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe gestellt wie im Vorjahr.

Ein Großteil der Anträge (79,8 Prozent) bezweckte (wie im Vorjahr) den Erhalt von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Über die Hälfte der Anträge gingen bei der gesetzlichen Rentenversicherung ein, knapp ein Drittel bei der gesetzlichen Krankenversicherung. 7,4 Prozent der eingehenden Anträge wurden an den jeweils zuständigen Rehabilitationsträger weitergeleitet. Die zweiwöchige Frist zur Entscheidung über die Zuständigkeit wurde bei 15,3 Prozent der Anträge nicht eingehalten. Im Jahr 2023 war dieser Wert mit 17,5 Prozent etwas höher gewesen.

2024 dauerte es durchschnittlich 24,3 Tage, bis ein eingegangener Antrag vollständig oder teilweise bewilligt worden war. Allerdings schwanken die Bearbeitungsdauern zwischen den verschiedenen Trägern sehr stark: von im Durchschnitt 10,7 Tagen bei der Bundesagentur für Arbeit bis hin zu 133,4 Tagen in der öffentlichen Jugendhilfe.

Ähnlich wie im Vorjahr 2023 wurden auch 2024 die meisten Anträge vollständig oder teilweise positiv beschieden (83,7 Prozent). Dass ein Antrag vollständig abgelehnt wurde, kam laut Teilhabeverfahrensbericht vergleichsweise selten vor. Antragstellende können die Entscheidung eines Trägers rechtlich anfechten. Etwas mehr als die Hälfte der Widersprüche im Jahr 2024 (51,9 Prozent) war erfolgreich; der Anteil erfolgreicher Klagen lag bei rund einem Viertel (25,6 Prozent). Beide Werte sind im Vergleich mit dem Jahr 2023 leicht gesunken.

Erbringen mehrere Träger die bewilligten Leistungen, wird nach § 19 SGB IX eine trägerübergreifende Teilhabeplanung verlangt. Im Jahr 2024 fanden zwar 13.146 solcher trägerübergreifender Teilhabeplanungen statt – ihr Anteil bleibt mit 0,4 Prozent aller entschiedenen Anträge jedoch weiterhin sehr gering.

Der vorliegende Teilhabeverfahrensbericht stützt sich auf die übermittelten Daten von 1.005 Trägern. Die Meldequote bleibe mit 91,4 Prozent weiterhin auf einem hohen Niveau, heißt es im Vorwort zum Bericht. Ein neu konzipiertes Methodenkapitel informiert ausführlich über die einzelnen Schritte, von der Datenerfassung über die Übermittlung bis zur Aufbereitung der Daten und deren Auswertung.

Weitere Informationen

Der Teilhabeverfahrensbericht 2025 steht auf der Website der BAR zur Verfügung.

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)