26.01.2026

Selbstvertretungsorganisationen fordern bundesweite Triage-Neuregelung per Artikelgesetz

Die Triage – das Verfahren zur schnellen Einstufung der Dringlichkeit medizinischer Hilfe bei knappen Ressourcen – kann der Bundestag per Artikelgesetz regeln. Dazu muss das Grundgesetz nicht geändert werden. Zu diesem Schluss kommt der „Runde Tisch Triage (RTT)“, der am 20. Januar 2026 „10 Essentials“ zu seinem Vorschlag veröffentlicht hat.

„Das Bundesverfassungsgericht hat die Triageregelungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes im Herbst 2025 zwar für nichtig erklärt, weil der Bund an dieser Stelle keine Gesetzgebungskompetenz habe,“ erläutert Ottmar Miles-Paul, Sprecher der LIGA Selbstvertretung, die mit weiteren Organisationen beim RTT aktiv ist. Das bedeute aber nicht zwangsläufig, dass nun die Länder aktiv werden müssten, denn der Bund könne per Artikelgesetz Regelungen in anderen Bundesgesetzen erlassen, für die seine Gesetzgebungskompetenz unzweifelhaft bestehe.

Durch eine Kombination von Regelungen beispielsweise in den SGB I, SGB IV und SGB V, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Strafgesetzbuch könne der Bund aufgrund bestehender Gesetzgebungskompetenzen Triage-Regelungen schaffen, die weder diskriminierend seien noch die ärztliche Berufsfreiheit unzulässig einschränkten.

Bereits im Dezember 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Gesetzgeber aufgefordert aktiv zu werden, um Menschen mit Behinderungen in einer Triage-Situation bei knappen medizinischen Ressourcen vor Benachteiligung zu schützen. Ende 2022 kam der Bundesgesetzgeber dieser Aufforderung durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes nach, die laut eines erneuten Beschlusses des BVerfG wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz nun für nichtig erklärt wurde.

„Unsere Essentials machen auch deutlich, dass die Zuweisung knapper medizinischer Ressourcen in einer Notsituation umfassender als lediglich für eine Pandemie zu betrachten ist,“ erläutert Ottmar Miles-Paul. Schließlich seien alle Notlagen der öffentlichen Gesundheit, des Klimawandels und der Katastrophenvorsorge in den Blick zu nehmen. „Wichtig ist uns als RTT auch, dass die ´Triage vor der Triage´, also das Aussortieren vor einer Krankenhausaufnahme, verboten wird,“ ergänzt der LIGA-Sprecher.

Die LIGA Selbstvertretung ist ein Zusammenschluss von 13 bundesweit tätigen Selbstvertretungsorganisationen, die von behinderten Menschen selbst verwaltet, geführt und gelenkt werden. Der RTT setzt sich aus der LIGA Selbstvertretung und Vertreterinnen und Vertretern des Bundesverbands Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP), des Forums behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) und des Bochumer Zentrums für Disability Studies (BODYS) zusammen.

Link zu den 10 Essentials des Runden Tisch Triage

(Quelle: LIGA Selbstvertretung)