Rentenversicherung aktualisiert Reha-Therapiestandards
Chronisch kranke Menschen sollen eine bessere medizinische Rehabilitation erhalten. Mit diesem Ziel hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Reha-Therapiestandards (RTS) aktualisiert.
Im Rahmen eines wissenschaftlichen Begleitprojektes wurden die RTS überarbeitet und weiterentwickelt. Es wurden die neue indikationsübergreifende RTS und RTS für die Onkologie entwickelt, bestehende überarbeitet und Geltungsbereiche zum Teil erweitert, z. B. bei Herzerkrankungen, in der Psychosomatik oder bei Abhängigkeitserkrankungen. Darüber hinaus seien die Qualitätssicherungsinstrumente der DRV bestmöglich an die Forderungen nach Gleichbehandlung, Diskriminierungsfreiheit und Transparenz des Artikels 3 „Beschaffung von medizinischen Reha-Leistungen“ des Gesetzes digitale Rentenübersicht angepasst worden, so die DRV.
Zur Vorstellung der RTS 2025 stellt die DRV mehrere Broschüren und drei Videos zur Verfügung.
- Video 1: „Einführung zur Aktualisierung der Reha-Therapiestandards“ – Allgemeine Informationen, Bedarf an neuen RTS und Aufbau der RTS.
- Video 2: „Wissenschaftliche Projektbegleitung zur Aktualisierung der Reha-Therapiestandards“ – Vorgehen des wissenschaftlichen Begleitprojektes bei der Aktualisierung der indikationsspezifischen RTS und Beitrag zur Weiterentwicklung der neuen RTS.
- Video 3: „Ergebnisse der Aktualisierung 2025“ – Übergreifende und spezifische Ergebnisse einzelner RTS.
Die Standards sollen ab dem 1. Januar 2027 angewendet werden. Nach Einschätzung der DRV haben Reha-Einrichtungen somit genügend Zeit, sich inhaltlich und technisch mit den neuen Vorgaben auseinanderzusetzen.
Weitere Informationen
(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)