06.08.2025

REHADAT: Berufsvalidierung kompakt erklärt

Das Verfahren der Berufsvalidierung bietet Menschen ohne formalen Berufsabschluss die Möglichkeit, ihre im Arbeitsleben erworbenen Fähigkeiten anerkennen lassen. Davon können auch Menschen mit Behinderungen profitieren. Eine neue Ausgabe REHADAT-kompakt sowie ein Erklärvideo geben kurz gefasste Informationen über die Berufsvalidierung und den Ablauf des Verfahrens.

Mit dem Feststellungsverfahren nach dem Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz (BVaDiG) besteht für Menschen ohne formalen Berufsabschluss seit dem 1. Januar 2025 erstmals ein Anspruch auf Feststellung und Bescheinigung ihrer beruflichen Fertigkeiten am Maßstab eines dualen Ausbildungsberufes. Bei der Validierung wirken Kammern und Bildungseinrichtungen mit. Es werden berufliche Tätigkeiten, Weiterbildungen sowie informell erworbene Kenntnisse dokumentiert und bewertet. Für Menschen mit Behinderungen gelten in der Berufsvalidierung besondere Regelungen etwa zum Nachteilsausgleich oder zur Begleitung im Verfahren durch eine Vertrauensperson.

Über die Berufsvalidierung, den Ablauf des Verfahrens, die Vorteile, Gebühren sowie die Besonderheiten, die für Menschen mit Behinderungen gelten, informiert das Portal REHADAT-Bildung in einer Übersichtsseite (auch in einfacher Sprache) inklusive Erklärvideo (auch mit Deutscher Gebärdensprache). Zusätzlich bietet die Publikation REHADAT-kompakt in Ausgabe 16 einen kurzen Überblick über das Feststellungsverfahren.

REHADAT-Bildung: Berufsvalidierung

REHADAT-kompakt

(Quellen: REHADAT)