27.06.2014

Rehabilitationsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft

Am 27. Juni 2014 trat die G-BA-Richtlinie über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in Kraft. Zuständig für die Veröffentlichung ist der Unterausschuss "Veranlasste Leistungen".

Im Sinne des gesetzlichen Auftrags „über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten“ (§ 92 SGB V) beschließt und veröffentlicht der Gemeinsame Bundesausschuss regelmäßig Richtlinien zur Bestimmung der Inhalte der gesundheitlichen Versorgung.

Rund 70 Richtlinien des G-BA beschäftigen sich inzwischen mit Schwerpunkten der gesundheitlichen Versorgung, wie zahnärztlicher Behandlung, Psychotherapie, Arzneimittelversorgung oder mit Fragen der Qualitätssicherung sowie Methodenbewertung.

Zum Stichwort "Veranlasste Leistungen" trat am 27. Juni 2016 die Rehabilitationsrichtlinie in Kraft: Richtlinie über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Übersicht über alle Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

 (Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss)