05.11.2026

Positionspapier zur zukunftsfähigen Gestaltung von Teilhabe

Das Netzwerk: Soziales neu gestalten e. V. (SONG) hat ein Positionspapier zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe erarbeitet. Unter dem Titel „Teilhabe zukunftsfähig gestalten“ stellt der bundesweite Zusammenschluss von Akteuren aus der Sozialwirtschaft seine Perspektive und Forderungen dar. Das Papier kann auf der Website des Netzwerks abgerufen werden.

Die Eingliederungshilfe stehe zehn Jahre nach Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) vor großen strukturellen Herausforderungen, heißt es im Papier in der Beschreibung der Ausgangslage. Als Beispiele werden der durch den demografischen Wandel verschärfte Fachkräftemangel und eine steigende Komplexität der Hilfebedarfe benannt.  Außerdem verfestige sich zunehmend das Narrativ, dass die Eingliederungshilfe zu teuer sei. Dies habe zur Folge, dass notwendige Leistungen stärker hinterfragt, restriktiver bewilligt oder strukturell reduziert würden – obwohl gerade präventive und niedrigschwellige Angebote langfristig Kosten vermeiden und Teilhabe sichern könnten.

Um dem Personalmangel in der Eingliederungshilfe zu begegnen, schlägt SONG verschiedene Ansätze vor wie z. B.  ein verbindliches Gesellschaftsjahr, das den Zugang zu sozialen Berufen fördert, und die Öffnung des Berufsbilds Heilerziehungspflege mit seinem verpflichtenden einjährigen Vorpraktikum für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland.

Die Eingliederungshilfe operiere zunehmend im Krisenmodus, heißt es weiter. Damit ist gemeint, dass Menschen Leistungen erst dann erhalten, wenn sie bereits schwere Beeinträchtigungen entwickelt haben und ein entsprechender Bedarf festgestellt wurde. Niedrigschwellige, präventive Angebote wie Offene Hilfen oder Begegnungsräume würden als „Freiwilligkeitsleistungen“ gestrichen und seien von Projektgeldern oder Zuschüssen abhängig. SONG fordert deshalb eine neue, institutionell finanzierte Säule für niedrigschwellige Entlastungsleistungen im Quartier, um Menschen zu erreichen, bevor sie in teurere Leistungssysteme eintreten. Offene Hilfen sollten als Regelleistungen verankert; die Prävention psychischer Erkrankungen systematisch gestärkt werden.

Digitalisierung zur Entlastung und verbesserten Inklusion

In der Umsetzung des BTHG muss sich laut SONG der Fokus vom Prozess zur Wirkung verschieben. Gemessen würden derzeit vor allem Dokumentationen, nicht Ergebnisse. Wirkungsorientierte Modelle müssten die bisherige kleinteilige Kontrolle ersetzen. Eine Chance zur Reduzierung der Bürokratie sieht das Netzwerk in der Digitalisierung: Standardisierte, digitale Prozesse von der Bedarfsfeststellung bis zur Abrechnung könnten für eine deutliche Entlastung sorgen.

Mit digitalen Technologien geht nach der Ansicht von SONG auch ein großes „Inklusionspotenzial“ einher, etwa dank assistiver Technologien. Eine Mindestausstattung an Hardware, Software und Schulung digitaler Kompetenzen sollten Teil der Leistungen der Eingliederungshilfe sein, um die digitale Teilhabe aller Menschen zu ermöglichen. Eine EU‑weite digitale Infrastruktur – anstelle von Software, die von in den USA ansässigen Konzernen bereitgestellt wird, – müsse Datensouveränität, Standardisierung und Bezahlbarkeit sichern. Auch dürfe Digitalisierung nicht zu einem unkontrollierten Datenzugriff durch Kostenträger führen.

Zum Positionspapier „Teilhabe zukunftsfähig gestalten“

(Quelle: Netzwerk: Soziales neu gestalten)