Pflegeneuordnungsgesetz: Regierungsentwurf in der Kritik
Mit dem Kabinettsbeschluss für ein Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG) hat die Bundesregierung den heftig debattierten Referentenentwurf in Teilen geändert. Viele Verbände äußern weiterhin Kritik an den geplanten Sparmaßnahmen.
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz will die Bundesregierung den allgemeinen Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung vorerst bei 3,6 Prozent halten. Zur Steigerung der Einnahmen soll eine höhere Beitragsbemessungsgrenze eingeführt werden, damit Personen mit hohen Einkommen zusätzliche Beiträge leisten. Der Beitragszuschlag für Kinderlose wird um 0,3 % erhöht. Auch für die Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern wird künftig ein Beitragszuschlag erhoben (0,52 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds). Außerdem sollen Arbeitgeber auch für Minijobs Beiträge zur Pflegeversicherung entrichten. Im Rahmen der Debatte zum Referentenentwurf hat die Bundesregierung die zuvor beabsichtigte Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige aus dem Gesetzentwurf gestrichen.
Um die Zahl der Personen zu begrenzen, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, sieht das PNOG eine Anpassung der Begutachtungssystematik vor, u. a. werden die Voraussetzungen für die Einstufung in Pflegegrad 1 angehoben. Ein neuer Expertenbeirat soll die Einstufungskriterien grundlegend überprüfen und künftig laufend an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen.
Vorgesehen ist des Weiteren, dass verschiedene Einzelleistungen in neuen Budgets für die ambulante Pflege gebündelt werden. So ist in Pflegegrad 1 kein Entlastungsbetrag (bis zu 131 Euro pro Monat) mehr vorgesehen, stattdessen soll es künftig Anspruch auf eine Pflegebegleitung sowie Empfehlungen zu Präventionsangeboten und Beratung geben. In den Pflegegraden 2 bis 5 geht der bisherige Entlastungsbetrag im neuen Sozialraumbudget auf. Dieses könne künftig für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, nach Anerkennung auch Einzelhelferinnen und -helfer der Nachbarschaftshilfe, genutzt werden (bis zu 175 Euro pro Monat). Bei pflegebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre beträgt das Sozialraumbudget bis zu 300 Euro monatlich. Die Reform führt ein Überbrückungsbudget für plötzliche Pflegenotfälle ein, etwa wenn die Pflegeperson ungeplant ausfällt. Dies soll den gemeinsamen Jahresbetrag für Versicherte ab Pflegegrad 2 ersetzen, der bisher flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden konnte.
Die Pflegeversicherung ist laut Kabinettsbeschluss weiterhin nicht als Vollversicherung konzipiert, sondern wird einen Teil der Pflegekosten übernehmen. Die Länder sind aufgerufen, durch die Übernahme von Investitionskosten zur Senkung der Eigenanteile von Pflegebedürftigen beizutragen. Parallel soll eine Pflegestrukturkommission bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Pflege erarbeiten. Darauf aufbauende Reformen sollen zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf sowie Antworten zu häufigen Fragen sind abrufbar unter folgenden Seiten des Bundesgesundheitsministeriums:
Kritikpunkte zum Gesetzentwurf
Verbände und Institutionen kritisieren, dass im PNOG vor allem Sparmaßnahmen zu Lasten der Versicherten und keine Deckelung der Eigenanteile für Pflegekosten vorgesehen sind. So befürchtet die Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen (KBB), dass die beabsichtigten Einsparungen akut die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gefährden. Die Kosten würden vor allem auf die Pflegebedürftigen selbst und ihre Angehörigen verlagert, darüber hinaus auf Pflegekräfte und die Kassen von Ländern und Kommunen.
Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, fordert die Bundesregierung dazu auf, die Streichung des Entlastungsbetrags im Pflegegrad 1 zurückzunehmen. Dieser könne flexibel für Alltagshilfen, Unterstützung im Haushalt, Betreuungsangebote oder zur Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden, was pflegende Angehörige entlaste und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf fördere. Außerdem müsse die Bundesregierung den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beibehalten. Im bisherigen Entwurf des PNOG gehe dieser in verschiedenen Budgets auf und sei so für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht mehr flexibel und in vollem Umfang nutzbar. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) folgert, dass sich die Abschaffung der flexiblen Entlastungsleistungen insbesondere für Eltern von Kindern mit Behinderungen verheerend auswirken werde. Auch er fordert, den Gemeinsamen Jahresbetrag beizubehalten. Darüber hinaus brauche es eine flexiblere Einsetzbarkeit des geplanten Sozialraumbudgets, insbesondere die Möglichkeit, dieses für eine längere Auszeit anzusparen. Darüber hinaus gelte es u. a., ausreichende Kapazitäten in der stationären Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Kinder und junge Menschen mit Behinderung zu schaffen.
Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, wies darauf hin, dass in der aktuellen Lage ein Teil des Vorsorgefonds genutzt werden könne. Zudem schulde der Bund der Pflegeversicherung „noch immer die gut fünf Milliarden Euro, die sie während der Pandemie vorgestreckt hat“. Rock forderte den Einstieg in eine solidarische Pflegevollversicherung, die die Trennung zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung überwindet. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) schreibt, langfristig müsse eine Pflegebürgerversicherung für alle kommen.
Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) sieht die Versorgungssicherheit gefährdet, u. a. durch die Anhebung der Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3, aber auch weil der Entwurf erst ab 2029 vorsieht, die Leistungsbeiträge jährlich dynamisch auf Basis der Inflationsrate anzupassen. Auch die Pflegebegleitung soll erst ab 2029 kommen. Der Verband moniert zudem, dass ambulante Dienste keinen Zugang zum Sozialraumbudget erhalten.
Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands, äußerte sich skeptisch dazu, ob die Maßnahmen tatsächlich kurzfristig greifen. „Im nächsten Jahr bleibt unseren Berechnungen nach immer noch eine Lücke von einer Milliarde Euro.“ Die Politik müsse für eine nachhaltige Finanzierung sorgen, ohne die Beiträge weiter anzuheben.
Unterdessen hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag den Antrag „Nachhaltige Pflegereform – Die soziale Pflegeversicherung zukunftsfest machen“ (Bundestags-Drucksache 21/8398) eingereicht. Der Antrag sieht u. a. einen solidarischen Finanzausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung, eine Begrenzung der Eigenanteile für Pflegebedürftige sowie eine weitere Stärkung der Prävention vor.
Weitere Informationen
VdK: Pflegereform muss unterstützen - nicht belasten
bvkm: Sparpaket trifft Eltern von Kindern mit Behinderung hart
Der Paritätische Gesamtverband: Fruchtloser Streit: Kürzungspaket bleibt Kürzungspaket
DGB: Koalition vertagt wichtige Entscheidungen
GKV-Spitzenverband: Das Engagement der pflegenden Angehörigen weiterhin stärken
(Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen, Sozialverband VdK Deutschland, Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, Der Paritätische Gesamtverband, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege, GKV-Spitzenverband, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)