15.06.2022

Partizipationsfonds: Neue Förderperiode 2022 für mehr politische Teilhabe

Verbände von Menschen mit Behinderungen und Selbstvertretungsorganisationen können bis 7. Juli 2022 Fördermittel des Partizipationsfonds beantragen. Gefördert werden Projekte, die die Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen auf Bundesebene stärken. Der Projektstart ist ab 15. Oktober oder später möglich.

„Mit diesen Projekten sollen die Fähigkeiten und Möglichkeiten bundesweit agierender Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderungen verbessert werden, um Politik und Gesellschaft auf Bundesebene gleichberechtigt mitzugestalten“, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub mbH) unterstützt das BMAS bei der Umsetzung der Förderrichtlinie durch den Partizipationsfonds.

Die Förderung soll Organisationen von Menschen mit Behinderungen zugutekommen, die ihre Interessen auf der Bundesebene vertreten. Die Verbände müssen insbesondere die Belange von Menschen mit Behinderungen ideell fördern und seit mindestens drei Jahren bestehen, erläutert die gsub mbH.

Ziel der Förderung ist es, Verbänden von Menschen mit Behinderungen, insbesondere Selbstvertretungsorganisationen, eine aktive und umfassende Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten und die Partizipation von Menschen mit Behinderungen an politischen Entscheidungsprozessen auf Bundesebene zu ermöglichen beziehungsweise dies zu erleichtern.

Förderfähig sind z. B. folgende Maßnahmen von Verbänden und Organisationen:

  • Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für in Selbstvertretungsorganisationen Tätige
  • Förderung von potenziellen Nachwuchskräften und Jugendarbeit
  • Ermöglichung von Veranstaltungsteilnahmen für ehrenamtlich Tätige durch Kostenübernahme für behinderungsbedingten Nachteilsausgleich
  • Gewährung von Assistenzleistungen bis zu einer Höhe von 6.000,00 Euro pro Jahr
  • Unterstützung des Erfahrungsaustauschs
  • Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien

Antragsberechtigt sind Selbstvertretungsorganisationen, deren Hauptziel die Stärkung der Selbstvertretung ist. Ebenso können Organisationen der Angehörigen von Menschen mit Behinderungen Fördermittel beantragen.

Die maximale Zuschusshöhe für eine Förderung beträgt höchstens 95 Prozent. Mindestens fünf Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sollen von den Antragstellenden als Eigenanteil aufgebracht werden.

Das BMAS stellt die Mittel in einem Partizipationsfonds zur Verfügung – gemäß der „Richtlinie für die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten“. Die Förderrichtlinie basiert auf § 19 des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGG), der die Stärkung der Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten festschreibt.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie, zur Registrierung beim Förderfonds und zur Beantragung von Fördermitteln bietet die Website der gsub mbH.

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS; Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH, gsub mbH)