Online-Diskussion: Vorbei an der Werkstatt: Herausforderungen für die Berufswegeplanung bei inklusiver Beschulung
Praxisberichte belegen, dass im Regelschulsystem noch Reserven bestehen, für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen den Berufseinstieg vorbei an der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) tatsächlich zu schaffen. In einer dreiwöchigen Online-Diskussion der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) in Kooperation mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg diskutieren Expertinnen und Experten ab dem 20. Oktober 2026 über Bedingungen und ggf. nötige rechtliche Regulierungen, auch im Schulrecht, damit der inklusive Lebensweg auch nach der Schule inklusiv weitergehen kann.
Weniger als die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden inklusiv beschult. Ihr Anteil an allgemeinbildenden Schulen beträgt etwa 3 Prozent. Die geringe Inklusionsquote birgt Nachteile: Je seltener Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen inklusiv beschult werden, umso weniger Erfahrungswissen und -praxis kann sich in den Schulen aufbauen – auch hinsichtlich der Berufswegeplanung. Das kann es Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf erschweren, echte berufliche Alternativen zur WfbM zu entwickeln. Förderschulen legen zwar einen starken Fokus auf die Berufsorientierung, einschließlich Praktika, doch nur wenigen Schülerinnen und Schülern gelingt dort ein Schulabschluss sowie der direkte Übergang in eine betriebliche Ausbildung.
Die Online-Diskussion im Forum „Fragen – Meinungen – Antworten“ vom 20. Oktober bis 10. November 2026 will gezielt die besonderen Herausforderungen für die Übergangsgestaltung bei inklusiver Beschulung sowie mögliche Spielräume und Akteure in den Blick nehmen. Alle fachlich Interessierten können an dem Austausch mit einem Kreis aus Expertinnen und Experten teilnehmen.
Folgende Schwerpunkte sollen beleuchtet werden:
- Wo liegen bei inklusiver Beschulung die besonderen Herausforderungen für das Übergangsmanagement für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen?
- Wie sieht inklusive Berufsorientierung aus? Wie lassen sich unabhängig von der Schulform vergleichbare Gelingensbedingungen erreichen, z. B. bei Praktika?
- Welche Möglichkeiten gibt es für Schulabgängerinnen und -abgänger mit Schulabschluss und einer festgestellten „begrenzten/eingeschränkten Leistungsfähigkeit“?
- Welche Optionen gibt es anstelle eines Übergangs in die Ausbildung?
- Wie können Reha-Träger in die gemeinsame Verantwortung genommen werden?
Die Diskussion im Forum „Fragen – Meinungen – Antworten“ (FMA.reha-recht.de) ist Teil des Projekts „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht“ (VinkA), das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird. Die Federführung liegt bei Prof. Dr. Katja Nebe von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Weitere Informationen finden Sie auf der Projektseite: www.reha-recht.de/vinka