15.03.2024

Notwendig: Mobile indikationsübergreifende Rehabilitation

Der Bedarf an mobiler medizinischer Rehabilitation in der Häuslichkeit der Patientinnen und Patienten ist in Fachkreisen unbestritten und wird durch die alternde Bevölkerung noch wachsen. Jedoch verläuft der Ausbau dieser aufsuchenden Reha-Form sehr schleppend. Deshalb plädieren der Berufsverband für Physikalische und Rehabilitative Medizin (BVPRM), die Deutsche Gesellschaft für Physikalische und Rehabilitative Medizin (DGPRM) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation (BAG MoRe) in einem gemeinsamen Positionspapier dafür, die mobile Rehabilitation durch ein Konzept einer mobilen indikationsübergreifenden Rehabilitation außerhalb der Geriatrie weiterzuentwickeln.

Das Positionspapier betont: „Für Patientinnen und Patienten, die für eine ambulante oder stationäre Rehabilitation nicht oder noch nicht in Betracht kommen bzw. bei denen sich ein Rehabilitationserfolg am ehesten in der eigenen Häuslichkeit erreichen lässt, braucht es spezielle ambulante Angebote.“ Dies gelte auch für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe. Konzeptionelle Grundlagen bieten die Gemeinsamen Empfehlungen (GE) zur mobilen Reha des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 2021.  Auch gemäß der Initiative „Rehabilitation 2030“ der Weltgesundheitsorganisation und der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 25 und 26) ist eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der medizinischen Rehabilitation in Deutschland unter systematischer Einbeziehung der mobilen Rehabilitation erforderlich. Mit § 40 SGB V liegt eine gesetzliche Grundlage für die mobile Reha vor.

Gemäß den Verbänden soll mobile indikationsübergreifende Rehabilitation auch für jüngere Patientinnen und Patienten entwickelt werden. Ein solches Rehabilitationsangebot fokussiere nicht allein auf eine rehabilitationsindizierende Hauptdiagnose, sondern auf das komplexe Schädigungs- und Beeinträchtigungsprofil insgesamt und die sich daraus ergebenden Rehabilitationsbedarfe – ggfs. mit fachärztlicher Unterstützung. Dies sei insbesondere der Fall, wenn bei Multimorbidität mit komplexen Funktions- und Teilhabestörungen eine fächerübergreifende Behandlung erforderlich ist, wenn Verbesserungen im häuslichen Umfeld angestrebt werden oder wenn eine Inanspruchnahme von ambulanten bzw. stationären Reha-Angeboten nicht möglich ist. Auch der 126. Deutsche Ärztetag hat gefordert, dass Rehabilitationsangebote in Form und Inhalt flexibler werden und auch indikationsübergreifend aufgestellt sein (müssen), um den Bedarf bei Multimorbidität zu decken.

Mit der beschriebenen Weiterentwicklung im Bereich der mobilen Reha könnten alle Bürgerinnen und Bürger mit Rehabilitationsbedarf erreicht werden, Pflegebedürftigkeit vermindert, Angehörige unterstützt und der Verbleib im eigenen Zuhause gefördert werden. Zur Bedarfsdeckung geht die Stellungnahme von 300 bis 400 Einrichtungen der mobilen Reha bundesweit aus, die indikationsübergreifend, geriatrisch oder indikationsspezifisch ausgerichtet sein können. Aktuell gebe es nur 22 Einrichtungen mit rund 30 Standorten.

(Quelle: Berufsverband für Physikalische und Rehabilitative Medizin e. V., BVPRM)

BVPRM-Website mit Gemeinsamem Positionspapier von BVPRM, DGPRM, BAG MoRe: „Mobile Rehabilitation erweitert denken – zur Implementierung einer Mobilen indikationsübergreifenden Rehabilitation“ (Februar 2024)