02.01.2024

Neuer Teilhabeverfahrensbericht

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat den Teilhabeverfahrensbericht für das Jahr 2022 veröffentlicht. Er zeigt das Leistungsgeschehen im Reha- und Teilhabebereich auf, also die Zahlen zu Anträgen, Bewilligungen oder Widersprüchen. Die Anzahl der Anträge auf Leistungen ist im Jahr 2022 um 4,4 Prozent auf knapp 3 Millionen gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Die meisten Anträge waren für Leistungen der medizinischen Reha.

Coronabedingt gab es 2020 und 2021 mit 2,8 Millionen insgesamt weniger Anträge. Im Berichtsjahr 2022 wurden 84 Prozent der Anträge voll oder teilweise bewilligt. Bei etwa einem Viertel der Reha-Träger kam es zu Widersprüchen der Antragstellenden. Bei 53 Prozent der Widersprüche und bei 28,5 Prozent der Klagen wurde zugunsten des Leistungsberechtigten entschieden. Bei 1.269 Anträgen fand eine Teilhabeplankonferenz statt, die notwendig wird, wenn mehrere Träger Leistungen erbringen. 4.714 Mal wurde der Antrag auf ein Persönliches Budget bewilligt.

Bearbeitungsfristen

Nach dem Antragseingang muss der Rehabilitationsträger binnen zwei Wochen über die Zuständigkeit entscheiden. Diese Frist wurde bei 16,7 Prozent der Zuständigkeitsfeststellungen überschritten. Im Jahr 2021 lag dieser Wert noch bei 19,9 Prozent. Die Frist von drei Wochen für die Entscheidung über einen Antrag wurde im Berichtsjahr mit 25,4 Prozent etwas häufiger überschritten als 2021. Die Bearbeitungsdauer von Anträgen hat sich um rund vier Tage auf 23,9 Tage verlängert. 7,3 Prozent der Anträge mussten zu einem zuständigen Reha-Träger weitergeleitet werden.

Datenerhebung

Für den Bericht haben 1.079 von insgesamt 1.268 Rehabilitationsträgern hierzulande Daten an die BAR übermittelt. Erhoben werden die Daten zu Verfahrensabläufen bei Anträgen auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe von den gesetzlichen Krankenkassen, der Bundesagentur für Arbeit, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung, den Trägern im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung, den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sowie den Trägern der Eingliederungshilfe.

Ziel des Teilhabeverfahrensberichts ist, mehr Transparenz im Reha-System herzustellen. Der Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX wurde mit Neufassung des SGB IX Anfang 2018 eingeführt und erscheint seit 2019 jährlich. Durch den Bericht liegen trägerübergreifend vergleichbare Daten zum Leistungsgeschehen vor, die auch aufzeigen, in welchen Bereichen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention Verbesserungen notwendig sind.

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V.)