06.11.2025

Nach Aufhebung der Triage-Regelungen: DIMR fordert einheitliche Schutzstandards durch die Bundesländer

Am 4. November 2025 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die bestehende bundesgesetzliche Regelung zur Triage in § 5c Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus formellen Gründen aufgehoben. Der Bund sei hierfür nicht zuständig. Demnach liegt es in der Zuständigkeit der Länder, Kriterien für die Zuweisung intensivmedizinischer Ressourcen bei Versorgungsengpässen in Pandemiezeiten zu regeln. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) fordert nun eine zügige Erarbeitung gesetzlicher Regelungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen in Triage-Situationen.

„Wir brauchen dringend gesetzliche Regelungen, die Menschen mit Behinderungen, chronisch kranke und ältere Menschen davor schützen, benachteiligt zu werden, wenn intensivmedizinische Ressourcen nicht ausreichen und Triage-Situationen eintreten“, erklärt Beate Rudolf, Direktorin des DIMR. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2021 sehr deutlich gemacht, dass der ärztlichen Entscheidung über die Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen enge verfassungsmäßige Grenzen gesetzt sind und es einer gesetzlichen Absicherung braucht, um der Gefahr entgegenzuwirken, dass dabei bestimmte Personengruppen diskriminiert werden.

Schutzniveau muss bundesweit gleich hoch sein

Ob die in § 5c IfSG enthaltenen Beschränkungen der ärztlichen Berufsausübung in der Sache verfassungsgemäß wären, hat das BVerfG in seiner Entscheidung vom 4. November 2025 inhaltlich nicht bewertet. Die Verfassungsbeschwerden hatten Erfolg, da der Eingriff in die Berufsfreiheit verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt gewesen sei. Es habe keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die angegriffenen Regelungen des § 5c IfSG bestanden, so das BVerfG. Das DIMR weist darauf hin, dass die ärztliche Berufsfreiheit keine völlig freie Entscheidung über die Zuteilung von knappen Ressourcen in Triage-Situationen erlaube. Es sei nun Aufgabe der Länder, diskriminierungsfreie gesetzliche Regelungen zu schaffen, die sich am Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 ausrichten. Das Schutzniveau müsse überall in Deutschland gleich hoch sein. Die Zuständigkeit der Länder dürfe nicht zu einem Flickenteppich voneinander abweichender Regelungen führen. Das Institut unterstreicht: „Die Regelungen müssen vielmehr möglichst einheitlich und vor allem grund- und menschenrechtskonform sein. Bei der Erarbeitung der Regelungen sind betroffene Bevölkerungsgruppen wie Menschen mit Behinderungen, chronisch kranke und ältere Menschen unbedingt eng einzubeziehen. Ihren Stimmen ist genauso viel Gewicht beizumessen wie denen des ärztlichen Berufsstandes.“

Menschenrechtsinstitut fordert einheitliche Schutzstandards für Triage-Situationen

Bundesverfassungsgericht: Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sind mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

(Quellen: Bundesverfassungsgericht; Deutsches Institut für Menschenrechte)

Weitere Informationen

Positionspapier zur Triage-Entscheidung der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen