17.07.2019

Mobilitäts-Scouts gesucht

Zur Überprüfung der Barrierefreiheit in Fernlinienbussen setzt der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. (BSK) sogenannte Mobilitäts-Scouts ein, die durch Testfahrten mit dem Fernlinienbus diesen auf Barrierefreiheit überprüfen und dabei die gesamte Reisekette (Buchung – Anreise – Reise – Abreise) in den Blick nehmen. Derzeit werden zusätzliche Mobilitäts-Scouts gesucht. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem Workshop.

Mit der Liberalisierung des Personenbeförderungsgesetzes im Jahr 2012 hat der Gesetzgeber die Einführung der Barrierefreiheit auf den Fernlinienbussen eingeführt. Seit dem Jahr 2016 müssen alle neu angeschafften Fernlinienbusse mit zwei Rollstuhlstellplätzen ausgestattet sein. Ab 2020 gilt dies für alle Fernlinienbusse. Um den Prozess der Einführung der Barrierefreiheit zu begleiten, hat der BSK seit Oktober 2014 die Meldestelle für barrierefreie Fernlinienbusse eingerichtet.

Weitere Informationen:

Informationen zum Mobilitäts-Scout und zum Workshop

www.bsk-ev.org

(Quelle: Newsletter RehaTreff, Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V., 12.07.2019)