06.02.2024

Mobile Rehabilitation wird immer wichtiger

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation (BAG MoRe) betont, dass mobile Reha bei einer alternden Gesellschaft immer bedeutender wird. Die Zahl der Menschen mit 65 oder mehr Lebensjahren ist von 1991 bis 2022 von 12 auf 18,7 Millionen deutlich gestiegen. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung wuchs von 15 auf 22 Prozent. Mit der steigenden Zahl älterer Menschen geht eine Zunahme von Erkrankungen, Behinderungen und Pflegebedürftigkeit einher.

Dies ist v. a. für die Hochbetagten ab 85 Jahren der Fall. Ihre Zahl hat sich im genannten Zeitraum von 1,2 auf 2,7 Millionen mehr als verdoppelt. Für diese Menschen ist die  zugehende mobile Rehabilitation wichtig, denn es gilt der Grundsatz: Reha vor Pflege. Dieser Grundsatz erfährt in der Versorgungsrealität noch keine hinreichende Durchsetzung. Es fehlt außerdem an flächendeckenden Einrichtungen der mobilen Reha.

Jährliches Symposium zu mobiler Rehabilitation

Die BAG MoRe setzt sich für Verbesserungen in diesem Reha-Bereich ein. Sie bietet zusammen mit der DVfR und der Diakonie Deutschland ein jährliches Symposium zum Thema mobile Rehabilitation – eine Plattform zur Präsentation neuer Entwicklungen und Initiativen sowie zum Austausch. In diesem Jahr beleuchtet das Berliner Symposium am 22. März 2024 das Thema „Mobile Rehabilitation – eine zukunftsfähige Versorgungsform für Patient*innen, Leistungsträger, Zuweiser und Leistungserbringer.“ Es bietet allen Interessierten Gelegenheit, sich darüber auszutauschen, wie mobile Rehabilitation erfolgreich betrieben werden kann. Relevant ist dies etwa für geriatrische (Reha-)Kliniken und Versorgungsverbünde, die ihr Angebot bedarfsgerecht erweitern wollen, sowie für Fachkräfte aus der Physio-, Ergo- und Logotherapie, Psychiatrie oder aus der Reha-Medizin und -pflege, die sich für die Gründung einer Einrichtung der mobilen Rehabilitation interessieren.

Seminar für die Gründung von Einrichtungen der mobilen Reha

Für Interessierte gibt es außerdem spezielle Gründerseminare, die mindestens einmal jährlich von der BAG MoRe und der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie veranstaltet werden. Geschäftsgrundlage für die Gründung einer solchen Einrichtung sind ein Versorgungs­vertrag nach § 111c SGB V mit den Krankenkassen und eine daran anknüpfende Vergütungsvereinbarung. Um einen möglichst breiten Kundenstamm zu versorgen, empfiehlt es sich, regional mit allen Krankenkassen (z. B. Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände) einen Vertrag abzuschließen. Der Versorgungsvertrag mit den Kassen wird auch von den privaten Versicherungen und den Versorgungseinrichtungen anerkannt. Das ärztlich-therapeutische Team einer Einrichtung sollte über Reha-Erfahrung verfügen und fachbereichs­übergreifend zusammenarbeiten.

Grundlagen der mobilen Reha

Mobile Reha ist ein Leistungsangebot der medizinischen Rehabilitation und wird nach § 40 Abs.1 SGB V von der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt und vergütet. Als Form der ambulanten Rehabilitation hat sie gesetzlich Vorrang vor einer stationären Versorgung. Mobile Rehabilitation wird im gewohnten oder ständigen Wohnumfeld des Rehabilitanden erbracht, wenn die häusliche Versorgung und ggf. Pflege der Betroffenen durch ihr soziales Umfeld sichergestellt sind. Mobile Rehabilitation kommt in Betracht, wenn individuelle, alltagsrelevante Teilhabeziele im ständigen Wohnumfeld am besten erreicht werden können. In der vertrauten Umgebung können die alltagsrelevanten Kontextfaktoren im individuellen Rehabilitationsplan optimal berücksichtigt werden. Ein Ortswechsel bzw. (erneuter) Klinikaufenthalt ist für eine erfolgreiche Rehabilitation dieser Personengruppe oft nicht zielführend. Die Einheit von Behandlung, Beratung, Erprobung und die Integration in den Alltag ist dabei eine besondere Stärke der mobilen Rehabilitation. Mobile Rehabilitationsleistungen werden durch ein interdisziplinäres Team (Physiotherapie, Physikalische Therapie, Ergotherapie, Logopädie/Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Rehabilitationspflege, Sozialberatung, Neuropsychologie, Ernährungsberatung) unter ärztlicher Leitung basierend auf einer Reha-Planung erbracht. Ziel ist, die Bewältigung des Alltags und die Selbstständigkeit zu verbessern. Dieses aufsuchende Angebot richtet sich an rehabilitations­bedürftige Menschen, die bislang keine Rehabilitationsmaßnahmen erhalten haben oder in anderen Rehabilitationsformen nicht optimal versorgt werden können.

Weitere Informationen

MoRe-Symposium 22.03.2024: „Mobile Rehabilitation – eine zukunftsfähige Versorgungsform für Patient*innen, Leistungsträger, Zuweiser und Leistungserbringer“, Anmeldung bis 15.03.2024, Info & Anmeldeformular auf Website www.bag-more.de 

Veranstaltungsbericht des Symposium 2023 Mobile Reha kommt in Fahrt – bedarfsgerechte Rehabilitationsstrukturen etablieren!

Das nächste Gründerseminar ist für das 2./3. Quartal 2024 geplant; weitere Infos bietet die BAG-MoRe-Website in Kürze. Vormerkungen für das Seminar sind bereits möglich über info@bag-more.de

Die Gemeinsamen Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation der GKV vom 01. Juni 2021 definieren die Rahmenbedingungen und Anforderungen der mobilen Rehabilitation.

(Quellen: Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation, BAG MoRe; Statistisches Bundesamt)