27.11.2020

LIGA Selbstvertretung: „Ein gutes Barrierefreiheitsgesetz entwickeln“

Keine neue Forderung, aber nach wie vor unerfüllt: Die Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten in Deutschland zur Barrierefreiheit. Die LIGA Selbstvertretung hat im Vorfeld des Welttages von Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember darauf gedrängt, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Barrierefreiheitsgesetz verabschiedet wird.

„Die Corona-Pandemie hat vielen Menschen vor Augen geführt, was es bedeutet, wenn die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben massiv eingeschränkt wird. Für viele behinderte Menschen ist diese Einschränkung der Teilhabe jedoch Alltag. Denn viele Geschäfte, Kinos, Veranstaltungsorte und auch Produkte sind für behinderte Menschen in Deutschland nicht barrierefrei nutzbar und erschweren bzw. verhindern dadurch ihre Teilhabe“, erklärt Ottmar Miles-Paul, einer der Sprecher der LIGA Selbstvertretung.

Seit Jahren fordern Organisationen der Selbsthilfe, aber auch die Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes mehr bauliche und digitale Barrierefreiheit. Da Deutschland ohnehin verpflichtet sei, die Regelungen des European Accessibility Act – EAA (Europäisches Barrierefreiheitsgesetz) bis zum 28. Juni 2022 in deutsches Recht umzusetzen, biete dies nun die Möglichkeit, dass Deutschland endlich eine umfassende Barrierefreiheit von Angeboten und Produkten sicherstellt, so die Liga Selbstvertretung.

Handlungsspielräume des EAA im Kontext der UN-BRK auslegen

Der EAA berührt elementare Bereiche der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und sieht vor private Unternehmen dazu zu verpflichten, Barrierefreiheit umzusetzen. Die Richtlinie erfasst dabei Bereiche wie zum Beispiel den Onlinehandel, den Zugang zu audiovisuellen Medien, Selbstbedienungsterminals, Bankdienstleistungen, den europaweiten Notruf 112 sowie Angebote des Fernverkehrs. Auf andere wichtige Bereiche des Alltags, wie etwa Gesundheitsdienste, Bildung oder Wohnen erstreckt sie sich hingegen nicht. „Die in der Richtlinie enthaltenen Handlungsspielräume und Ausnahmen müssen folglich im Lichte der Konvention ausgestaltet werden. Dies entspricht auch den Erwartungen der Verbände an die bevorstehende Umsetzung der europäischen Vorgaben in Deutschland“, stellte das Deutsche Institut für Menschenrechte im Rahmen der 35. Verbändekonsultation am 11. November 2020 klar.

„Besonders im Hinblick auf die Startphase nach der Corona-Pandemie gilt es, klare Regeln für eine barrierefreie Gesellschaft zu setzen“, so Dr. Sigrid Arnade von der LIGA Selbstvertretung. Daher müssten die nächsten Monate vor der Sommerpause genutzt werden, um unter Beteiligung der Verbände behinderter Menschen ein gutes Barrierefreiheitsgesetz zu entwickeln und zu beschließen.

Die LIGA Selbstvertretung versteht sich als politische Interessenvertretung der Selbstvertretungs-Organisationen behinderter Menschen in Deutschland.

Pressemitteilung der ISL/LIGA Selbstvertretung: Deutschland braucht dringend ein gutes Barrierefreiheitsgesetz

(Quelle: LIGA Selbstvertretung; Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland)

Zugehörige Links

  • Link zu weiteren Informationen zu den Anforderungen an die Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) und zur Barrierefreiheit vonseiten der Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
  • Teilhabeempfehlungen des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (2019)