18.11.2024

Kurzstellungnahme aus der DVfR zum Referentenentwurf des BMG „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz“

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) hat Stellung zu einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz“ (Pflegekompetenzgesetz – PKG) genommen. Sie unterstreicht darin mit konkreten Vorschlägen die Relevanz selbstbestimmter Teilhabe als Ziel von Pflege und Therapie.

Die DVfR zeigt sich in ihrer Kurzstellungnahme überrascht von der geringen Bedeutung, die selbstbestimmter Teilhabe als Ziel von Pflege und Therapie im Gesetzentwurf des BMG zukommt. Rehabilitationsleistungen sind darauf gerichtet, Pflegebedürftigkeit und Behinderungen zu vermeiden oder zu vermindern und unabhängig vom Ausmaß der Beeinträchtigungen Teilhabe und Selbstbestimmung zu fördern. Die DVfR sieht darin ein zentrales Tätigkeitselement gerade auch für die Pflege und Therapie. Letztlich geht es auch in der Pflege darum, die selbstbestimmte Teilhabe am Leben auch dann zu ermöglichen, wenn Selbständigkeit in den konkreten Aktivitäten nicht mehr wiedererlangt werden kann. Insofern kann die Pflege erheblich zur Teilhabe beitragen und Selbstbestimmung verwirklichen bzw. fördern helfen.

Zwar formuliert das Pflegekompetenzgesetz bereits erreichte Errungenschaften, aber die zentrale Kompetenz zur Förderung selbstbestimmter Teilhabe fehlt weitestgehend. „Gerade die mangelnde Behandlung dieser Kompetenzen im Gesetz und damit der drohende mangelnde Erwerb birgt die Gefahr, dass Schnittstellen in der interprofessionellen Kooperation sich als komplexe Barrieren erweisen und Pflegebedürftige nicht zu ihrem Recht kommen“, heißt es in der Stellungnahme.

Zur Gestaltung des PKG macht die DVfR konkrete Vorschläge in den Bereichen Bedarfsermittlung, Beratung und Teilhabeorientierung der Hilfsmittelversorgung.

Kurzstellungnahme aus der DVfR zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 03.09.2024 „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz“ (Pflegekompetenzgesetz – PKG)


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