20.08.2025

KBV-Infoserie zur elektronischen Patientenakte

Praxen müssen ab 1. Oktober 2025 die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen – sofern die von ihnen behandelten Patientinnen und Patienten einer ePA nicht grundsätzlich widersprochen oder den Zugriff auf ihre digitale Akte nicht teilweise eingeschränkt haben. In einer wöchentlichen Serie unter dem Titel „Alles nur eine Frage“ beantwortet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jeweils eine Frage zur ePA und klärt über Widerspruchsmöglichkeiten von Behandelten auf.

Drei gut verständliche Textbeiträge sind seit dem Start der Serie am 31. Juli 2025 erschienen. Folge eins gibt einen Überblick über die Dokumente, die Praxen in die ePA einstellen (können). Generell gelte, dass in die Patientenakte gehöre, was Ärztinnen und Psychotherapeuten heute schon als Arztbrief o. Ä. an Kolleginnen und Kollegen übermitteln und für die weitere Behandlung der Patientinnen und Patienten relevant sein kann. Die erste Folge zeigt auch auf, welche Unterlagen gesetzlich verpflichtend in der ePA abgelegt werden müssen und welche auf Wunsch der Patientin oder des Patienten aufgenommen werden können.

Folge zwei erläutert, dass Praxen Befundberichte und Arztbriefe auch künftig an weiterbehandelnde Fachkräfte übermitteln, selbst wenn die Patientinnen und Patienten eine ePA haben. Denn die Verantwortung für die Inhalte liegt bei der/dem Versicherten. Sie/er kann eingestellte Dokumente verbergen, löschen oder auch selbst Unterlagen in der ePA hochladen. Hinzu kommt, dass Ärztinnen und Psychotherapeuten nicht verpflichtet sind, die ePA ohne Anlass einzusehen.

Die dritte Folge geht darauf ein, wie Psychotherapeutinnen und -therapeuten die ePA nutzen. Da es in einer psychotherapeutischen Behandlung oft um besonders sensible (Gesundheits-)Daten geht, müssen Psychotherapeutinnen und -therapeuten ihre Patientinnen und Patienten vor dem Einstellen von Dokumenten über deren Widerspruchsrecht informieren. Mit welchen Maßnahmen verhindert werden kann, dass Informationen über eine psychische Erkrankung in die ePA gelangen, wird in diesem Serienteil ebenfalls erklärt.

Die Beiträge der ePA-Serie „Alles nur eine Frage“ können unter dem Angebot „PraxisNachrichten“ auf der KBV-Website abgerufen werden.

(Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung)

Weitere Informationen

Zur DVfR-Meldung „Die elektronische Patientenakte“ vom 25.04.2025