23.08.2018

Infoblatt: Reha für Menschen mit Demenz und pflegende Angehörige

„Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige und Menschen mit Demenz“: So heißt ein neues Infoblatt der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG). Es beschreibt die verschiedenen Reha-Angebote und Voraussetzungen, unter denen sie von den Kostenträgern bewilligt werden.

Bei Menschen mit leicht- bis mittelgradiger Demenz zeige eine Rehabilitation ähnlich gute Erfolge hinsichtlich Mobilität und Selbstversorgungsfähigkeit wie bei kognitiv unbeeinträchtigten. Darauf werde in der ärztlichen S3-Leitlinie vom Januar 2016 hingewiesen, heißt es in dem Infoblatt der DAlzG. Auch wenn die meisten Demenzerkrankungen nicht heilbar seien, könnten Menschen mit Demenz von einem Reha-Angebot profitieren, das gezielt auf ihre Symptome eingehe. Voraussetzung sei, dass das jeweilige Angebot auf den besonderen Unterstützungsbedarf von Demenzkranken eingerichtet ist.

Häufig würde die Kostenübernahme einer solchen Reha-Maßnahme von den Trägern jedoch mit unzureichenden Begründungen abgelehnt. Im Juli 2018 hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem Urteil darauf hingewiesen, dass Rehabilitation auch bei vorliegender Demenz erfolgreich durchgeführt werden kann. Es bestätigte, dass ein entsprechender Antrag genau geprüft werden muss und nicht ohne fundierte Begründung abgelehnt werden darf (s. LSG-Entscheidung zu Rehabilitationsmaßnahme bei Demenzerkrankung).

Aus dem Inhalt:

  • Was sind Vorsorge- und Reha-Maßnahmen?
  • Formen der Rehabilitation (ambulante/stationäre Rehabilitation, mobile (geriatrische) Rehabilitation)
  • Wann und für wen ist eine Vorsorge- oder Rehabilitationskur sinnvoll?
  • Voraussetzung für die Bewilligung einer Reha
  • Antragstellung
  • Beratung
  • Widerspruch bei Ablehnung

Reha für pflegende Angehörige

„Rehabilitation und Vorsorge für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen sind wichtige Maßnahmen. Sie können dazu beitragen, dass die Betroffenen länger zu Hause leben und ein selbstständigeres Leben führen können. Diese Erkenntnis muss sich auch bei den Kostenträgern durchsetzen“, so Monika Kaus, erste Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft.

In diesem Sinne richtet sich die DAlzG mit ihren Informationen auch an Angehörige, die Menschen mit Demenz betreuen. Diese seien häufig hohen körperlichen und seelischen Belastungen ausgesetzt. Dadurch steige für sie das Risiko, körperlich zu erkranken oder beispielsweise eine Depression zu entwickeln. Nicht erst wenn dies eintrete, sondern bereits bei ersten Anzeichen dafür, hätten pflegende Angehörige das Recht, eine Vorsorgekur in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen

Medizinische Rehabilitation für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen – Deutsche Alzheimer Gesellschaft informiert über die Voraussetzungen

(Quelle: Deutsche Alzheimer Gesellschaft)