16.05.2013

Grundzüge eines Bundesleistungsgesetzes für Menschen mit Behinderung

Seit Jahren fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung zur Reform der Eingliederungshilfe die Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes für Menschen mit Behinderung. Nun haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass in der kommenden Legislaturperiode ein Bundesleistungsgesetz erarbeitet und in Kraft gesetzt werden soll, das die rechtlichen Vorschriften der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in der bisherigen Form ablöst.

Die Fachverbände haben Grundzüge eines Bundesleistungsgesetzes erarbeitet und Ende April veröffentlicht. Diese möchten sie im Rahmen eines Fachgesprächs am 24.06.2013 von 16.00 bis 19.00 Uhr in Berlin mit den entscheidenden Bundespolitiker/-innen erörtern.

Im Zusammenschluss „Fachverbände für Menschen mit Behinderung“ arbeiten der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V., der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V., die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. und der Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeite e.V.  zusammen. Sie repräsentieren ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland.

Unter folgendem Link können Sie die Grundzüge eines Bundesleistungsgesetzes lesen.

Zum Fachgespräch können Sie sich können Sie sich unter folgendem Link anmelden: www.lebenshilfe.de

Weitere Informationen zum Fachgespräch unter: www.diefachverbaende.de

(Quelle: www.diefachverbaende.de)