03.07.2020

GKV-IPReG: Geteiltes Echo auf Verabschiedung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungs-Gesetzes

Der Bundestag hat am 2. Juli 2020 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-IPReG, 19/19368) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/20720) verabschiedet. Insbesondere davon betroffene Menschen mit intensivpflegerischem Bedarf und ihre Verbände hatten gegen den ursprünglichen Entwurf, aber auch gegen die geänderte Fassung protestiert.

Die Koaltionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD stimmten für, die Opposition geschlossen gegen den Gesetzentwurf. Zuvor hatte der Bundestag in zweiter Lesung einen gemeinsamen Änderungsantrag von FDP, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen (19/20746) und einen Änderungsantrag der Linken (190/20747) abgelehnt.

Gegenstand der Proteste und der vorausgegangenen Debatte war vor allem § 37c „Außerklinische Intensivpflege“ und die Frage der Wahl des „Leistungsortes“. Um Missständen in der außerklinische Intensivpflege zu begegnen, sollen diese nur besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte verordnen dürfen. Damit Patientinnen und Patienten in der Intensivpflege dauerhaft qualitätsgesichert versorgt werden, sollen künftig die Medizinischen Dienste im Auftrag der Krankenkassen im Rahmen einer persönlichen Begutachtung am Leistungsort jährlich prüfen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt werden kann. In der geänderten Fassung haben die Krankenkassen dabei nun „berechtigten Wünschen“ der Betroffenen zu entsprechen. Die Neuregelung sieht ein Teilhabeplanverfahren vor.

„Es darf niemand dazu gezwungen werden, sein Zuhause zu verlassen"

Diese Änderungen entschärften die Gefahr des ursprünglich vorgesehenen Entwurfs zwar wesentlich, schafften aber immer noch keine Rechtssicherheit, kritisierte Corinna Rüffer, Behindertenpolitische Sprecherin von Bündbis90/Die Grünen. VdK-Präsidentin Verena Bentele begrüßt den Kompromiss: „Die Betroffenen können aufatmen. Jetzt heißt es, den Krankenkassen genau auf die Finger zu schauen. Wir erwarten, dass die Kassen auch tatsächlich mit den Betroffenen zusammenarbeiten. Es darf niemand dazu gezwungen werden, sein Zuhause zu verlassen. Wenn die Krankenkassen nicht kooperieren und Entscheidungsvorbehalte geltend machen, werden wir das vor den Sozialgerichten angreifen."

Weiterhin wird durch das beschlossene Gesetz der Zugang zur medizinischen Rehabilitation erleichtert: Die verordnenden Ärztinnen und Ärzte sollen die medizinische Notwendigkeit einer geriatrischen Rehabilitation feststellen. Die Krankenkassen sind laut Bundesregierung an diese Feststellung gebunden.

Der Mehrkostenanteil, den Versicherte tragen müssen, wenn sie eine andere als die von der Krankenkasse zugewiesene Reha-Einrichtung wählen, wird halbiert und die Mindestwartezeit für eine erneute Reha von Kindern und Jugendlichen aufgehoben.

Weitere Informationen und der Gesetzentwurf im Wortlaut auf der Webseite des Deutschen Bundestags

"Bundestag beschließt bessere Versorgung von Intensiv-Pflegebedürftigen"

(Quelle: Deutscher Bundestag; Corinna Rüffer; Sozialverband Deutschland)