Gestaltung barrierefreier und inklusiver Gesundheitsversorgung
Patientinnen und Patienten mit Behinderungen stoßen im Gesundheitswesen immer noch auf viele Zugangsbarrieren. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor. Aktuell werde geprüft, wie Defizite bei der Barrierefreiheit im Gesundheitswesen weiter abgebaut werden könnten, heißt es in der Antwort, die auch Bezug nimmt zu aktuellen Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums.
Die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestags-Drucksache 21/2019) nimmt Bezug auf den Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen, der im Dezember 2024 von der damaligen Bundesregierung vorgelegt wurde. Im Vorfeld hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Beteiligungsverfahren mit über 100 Akteurinnen und Akteuren aus Betroffenenverbänden und Interessenvertretungen sowie Fachgesprächen organisiert. Die Fragesteller forderten die Bundesregierung auf, die Umsetzung des Aktionsplans zu bewerten. Außerdem sollte sie darlegen, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen wird und welche Prioritäten sie setzt.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drucksache 21/2481) unter Verweis auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) schreibt, weisen unter den aktiven Praxen und ambulanten Einrichtungen im ärztlichen Bereich 35.889 von 99.756 Praxen oder 36 Prozent mindestens ein Merkmal von Barrierefreiheit auf. Bei den psychologisch-psychotherapeutischen Praxen seien es 8.112 von 32.437 Praxen oder 25 Prozent.
Der Koalitionsvertrag sähe vor, das Gesundheitswesen und die Pflegeversorgung barrierefrei und inklusiv weiterzuentwickeln. Die Bundesregierung werde geeignete Maßnahmen prüfen, um durch den Abbau von Barrieren die Teilhabe aller Menschen zu gewährleisten. Hierfür biete der vorliegende Aktionsplan eine Grundlage. Die Maßnahmen wären sowohl durch den Bund als auch durch andere Akteure im Gesundheitswesen wie zum Beispiel die Länder und die Selbstverwaltungsträger umzusetzen. Bei der Umsetzung finanzwirksamer Maßnahmen werde im Einzelfall die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln geprüft.
Hinsichtlich der Frage nach Maßnahmen für einen regelhaften Einsatz von Gebärdensprachdolmetschung verweist die Bundesregierung auf den bestehenden Rechtsanspruch von Menschen mit Hörbehinderungen auf Übernahme der Kosten durch den Sozialleistungsträger nach § 17 Absatz 2 SGB I. Die für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger seien verpflichtet, die entstehenden Kosten zu tragen. Eine Regelung im SGB V sei derzeit nicht vorgesehen. Zur Nutzung weiterer barrierefreier Kommunikationsangebote im Gesundheitswesen teilt die Bundesregierung ferner mit, dass beispielsweise der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) schon einige Informationsangebote wie auch Informationen zur Daten-Erhebung und Daten-Verarbeitung für Patientinnen und Patienten bzw. Versicherte in Leichter Sprache bereitstelle.
Bei den digitalen Anwendungen der Telematik-Infrastruktur würde die Barrierefreiheit bereits im Design berücksichtigt und Regelungen wie etwa die Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung sowie die Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung sähen bereichsspezifische Vorgaben für die Barrierefreiheit bestimmter digitaler Produkte vor.
Bezüglich der Bedürfnisse von Frauen und Mädchen mit Behinderungen schreibt die Bundesregierung, dass das BMG derzeit eine Förderrichtlinie vorbereite, bei der gesundheitliche Belange von Frauen in den Blick genommen werden sollen. Hierbei sollen auch Frauen in vulnerablen Lebenslagen berücksichtigt werden. Im Rahmen des Innovationsfonds beim G-BA sei es möglich, entsprechende Projektanträge einzureichen. Diversity-Aspekte und intersektionale Perspektiven will die Bundesregierung zudem mit geeigneten Modellvorhaben unterstützen, u. a. mit dem aktuell durch das BMG geförderten Modellprojekt „Transkulturelle Öffnung in der Pflege: Rassismus erkennen und überwinden“.
Der Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen sieht den Angaben zufolge auch für die Langzeitpflege konkrete Ziele vor. So sollen etwa pflegerische Angebote und Strukturen ausgebaut und der barrierefreie Zugang zur Pflegeberatung und die Verfügbarkeit barrierefreier Informationen verbessert werden.
Die Antwort der Bundesregierung ist abrufbar auf der Seite des Bundestags:
Defizite bei der Barrierefreiheit im Gesundheitswesen
(Quelle: „heute im bundestag“ [hib])