13.08.2018

Frauen und Mädchen mit Behinderungen vor Diskriminierungen schützen

Frauen und Mädchen mit Behinderungen werden aufgrund ihrer Behinderung und des Geschlechts mehrfach benachteiligt. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) fordert in einer Stellungnahme vom 11. Juli 2018 mehr Unterstützung für betroffene Frauen und Mädchen.

Die Situation von Frauen mit Behinderungen sei nicht nur schlechter als die von Frauen ohne Behinderung, sondern auch schlechter als die von Männern mit Behinderungen, darauf weist der EWSA in seiner Stellungnahme hin. Etwa 40 Mio. Frauen und Mädchen europaweit seien hiervon betroffen. Dies entspreche einem Anteil von 16 % der Gesamtbevölkerung.

So betrage beispielsweise die Erwerbsquote von Frauen mit Behinderungen nur 18,8 %, während sie sich für Männer mit Behinderungen auf 28,1 % belaufe. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen sei zwar im Allgemeinen nach wie vor deutlich geringer als die von Männern (46,6 % im Vergleich zu 61,9 %). Auf den Arbeitsmärkten aller Mitgliedstaaten herrsche eine anhaltende und ausgeprägte Geschlechtertrennung. Frauen mit Behinderungen seien jedoch noch viel stärker vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen und in den vorhandenen Beschäftigungsverhältnissen häufig unterbezahlt.

Neben der Teilhabe an Arbeit und Bildung setzt sich die Stellungnahme mit den Bereichen Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben, sexuelle und reproduktive Gesundheit/Rechte und Gewalterfahrungen auseinander.

Zusätzlich zu den Einstellungen und Vorurteilen, mit denen sie zu kämpfen hätten, würden Frauen und Mädchen mit Behinderungen von den Medien völlig ignoriert. Bestenfalls werde das Thema dort aus einer „asexuellen medizinischen Perspektive“ heraus behandelt, wobei die Fähigkeiten und der Beitrag, den diese Frauen für ihr Umfeld leisteten, gänzlich außer Acht gelassen würde.

Der EWSA fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen aktiver zu bekämpfen. Dabei bezieht er sich u. a. auf das Über­einkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK). Artikel 6 der UN-BRK geht speziell auf Frauen und Mädchen mit Behinderungen ein und spricht ebenfalls von einer Mehrfachdiskriminierung. Die EU hat im Jahr 2015 vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Empfehlungen in Bezug auf diesen Artikel erhalten. Der EWSA fordert, diese konsequent umzusetzen und schlägt dazu konkrete Maßnahmen vor.

Diese reichen von bewusstseinsbildende Maßnahmen über den zielgerichteten Einsatz von Mitteln zur Umsetzung von Barrierefreiheit, Partizipation und Maßnahmen gegen Diskriminierung bis hin zu juristischen Fragen in Bezug auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen.

Zur Stellungnahme des EWSA

Informationen in englischer Sprache

(Quelle: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss)