04.08.2020

Förderbekanntmachung: Weiterentwicklung der Versorgung in der GKV

Der Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat am 14. Juli 2020 zwei Förderbekanntmachungen veröffentlicht: Im themenoffenen Bereich sollen neue Versorgungsformen, im spezifischen Bereich Versorgungsmodelle für Regionen mit besonderen Strukturanforderungen gefördert werden. Für beides gilt eine Einreichungsfrist bis zum 25. August 2020.

Mit dem GKV-​Versorgungsstärkungsgesetz erhielt der G-BA den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind, zu fördern. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) steht für die Jahre 2020 bis 2024 eine jährliche Fördersumme von 200 Millionen Euro zur Verfügung. Hiervon entfallen pro Jahr 160 Millionen Euro auf die Förderung neuer Versorgungsformen. Voraussetzung für eine Förderung ist ein tragfähiges Evaluationskonzept.

Im themenspezifischen Bereich können förderfähige Konzepte u. a. auch Modelle zur Integration und Vernetzung rehabilitativer Maßnahmen betreffen, die zur Steigerung des Behandlungserfolgs von GKV-​Leistungen beitragen.

Zum Verfahren

Zunächst reichen Antragsteller eine Ideenskizze ein, die die wesentlichen Inhalte des geplanten Projekts auf maximal 12 Seiten vorstellt. Der Innovationsausschuss entscheidet anschließend, welche Ideenskizzen zur Konzeptentwicklung und Ausarbeitung eines qualifizierten Antrags (Vollantrag) gefördert werden. Die Einreichungsfrist für die Ideenskizzen endet am 25. August 2020 um 12 Uhr. Der vom Innovationsausschuss beauftragte Projektträger – das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) – bietet auf Anfrage individuelle Beratungen an.

Mit den eingereichten Ideenskizzen befasst sich der Innovationsausschuss voraussichtlich im vierten Quartal 2020 und wählt jeweils bis zu 20 Projektvorhaben aus. Ausgewählte Projekte können für einen Zeitraum von 3 Jahren gefördert werden.

Die für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen haben ein Mitberatungs-​ und Antragsrecht.

Weitere Informationen

Zu den Förderbekanntmachungen auf der Webseite des Innovationsausschusses/G-BA

(Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss)