01.12.2025

Fachverbände: Recht auf Teilhabe nicht beschneiden

In ihrem Ende November 2025 verabschiedeten Positionspapier „Recht auf Teilhabe sicherstellen!“ sprechen sich die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung gegen Kürzungen bei der Eingliederungshilfe aus. Soziale Gerechtigkeit, Teilhabe und eine soziale Infrastruktur sind nach ihrer Auffassung auch bei bestehendem Kostendruck unabdingbar.

In ihrer gemeinsamen Pressemitteilung schreiben die Fachverbände – der Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen, der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, die Bundesvereinigung Lebenshilfe, die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie sowie der evangelische Fachverband für Teilhabe –, dass die Nettoausgaben der Eingliederungshilfe innerhalb von fünf Jahren von 18,1 Mrd. € (2018) auf 25,4 Mrd. € (2023) gestiegen sind. Davon seien aber nur 7,6 Prozentpunkte durch gesetzliche Änderungen wie das Bundesteilhabegesetz bedingt. Der Großteil sei durch inflationsbedingte Preissteigerungen und den starken Zuwachs an Personal bei den Trägern der Eingliederungshilfe zu erklären.

„Menschenwürde und Menschenrechte müssen auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten gelten“, wird Holger Wilms, Mitglied im Vorstand des Anthropoi Bundesverbandes, im Namen der Fachverbände zitiert. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen dürfe nicht zum Gegenstand von Haushaltskonsolidierungen gemacht werden.

Die Fachverbände legen in 14 Punkten dar, wie die Eingliederungshilfe trotz einer angespannten Finanzlage weiterentwickelt werden sollte. Neben der Beachtung der UN-Behindertenrechtskonvention fordern sie u. a., den Gleichrang von Pflege und Eingliederungshilfe zu erhalten, die Bedarfsermittlung zu vereinfachen und die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern zu stärken.

Zum Positionspapier „Recht auf Teilhabe sicherstellen!“

(Quelle: Fachverbände für Menschen mit Behinderung)