15.05.2013

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung des SGB IX

In seiner Präsidiumssitzung am 20. März 2013 hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. "Empfehlungen zur Weiterentwicklung des SGB IX" beschlossen.

Angesichts der im gegliederten Sozialsystem wichtigen Ziele des SGB IX, nämlich Konvergenz, Kooperation und Koordination, werden unter Berücksichtigung der Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention Vorschläge zu zentralen Bereichen formuliert.

Die Empfehlungen richten sich an den Bund und die Länder sowie an die Träger von Leistungen für Menschen mit Behinderungen, aber auch an alle, die bei der Planung, Bedarfsermittlung und tatsächlichen Leistung und Koordinierung im Sinne einer zügigen Leistung aus einer Hand beteiligt sind, nicht zuletzt die Menschen mit Behinderungen selbst.

Empfehlungen zur Weiterentwicklung des SGB IX