11.07.2019

Einsatz von Assistenzhunden gesetzlich regeln

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hat mit den Vereinen Hunde für Handicaps, Pfotenpiloten und VITA Assistenzhunde gemeinsam Eckpunkte für gesetzliche Regelungen zum Einsatz von Assistenzhunden in Deutschland veröffentlicht. Weitere Organisationen sind zur Mitzeichnung des Papiers aufgerufen.

Für Blindenführhunde und Assistenzhunde gibt es in Deutschland bislang keine einheitliche Gesetzgebung – Regelungen finden sich bspw. im Bereich der medizinischen Hilfsmittelversorgung (§33 SGB V) sowie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet allerdings ihre Vertragsstaaten, Maßnahmen für die Zugänglichkeit (Artikel 9) und persönliche Mobilität (Artikel 20) von Menschen mit Behinderungen zu ergreifen, sie zählt  tierische Hilfen dazu. Darauf weist das neue „Gemeinsame Eckpunktepapier für gesetzliche Regelungen zum Einsatz von Assistenzhunden in der Bundesrepublik Deutschland“ hin.

Die politischen Entscheidungsträger werden in dem Papier aufgefordert, „schnellstmöglich Regelungen zu schaffen, die die Ausbildung, den Einsatz und die Finanzierung von Assistenzhunden sicherstellen, sowie gemäß Artikel 9 die diskriminierungsfreie Nutzung der tierischen Assistenz gewährleisten.“ Im Wege der Partizipation sollen bei der Erarbeitung von rechtlichen Regelungen Assistenzhundhalterinnen und -halter und die sie vertretenden Organisationen eingebunden werden.

Die Verbände fordern u. a. eine gesetzliche Definition des Begriffs „Assistenzhund“ mit bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards und einer verbindlichen Zertifizierung. Des Weiteren eine Stärkung der Zugangs- und Mitnahmerechte durch Ergänzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und der Behindertengleichstellungsgesetze. Im Sinne der Teilhabe und des Nachteilsausgleichs solle die Finanzierung von Ausbildung, laufenden Kosten und Betreuung von anerkannten Assistenzhundeteams durch Sozialleistungsträger erfolgen.

Verbände, Organisationen und Institutionen, welche die Interessen von Menschen mit Behinderung vertreten, sind aufgerufen, sich den Forderungen anzuschließen und das Papier zu unterzeichnen (weitere Informationen hierzu per E-Mail an gesetz@servicedogs.de).

Weitere Informationen:

Gemeinsames Eckpunktepapier für gesetzliche Regelungen zum Einsatz von Assistenzhunden in der Bundesrepublik Deutschland

Gesetze, Richtlinien, Initiativen zum Assistenzhund

Rechtsfragen zum Blindenführhund

(Quelle: Hunde für Handicaps e.V.)