01.06.2023

Einführung eines Europäischen Behindertenausweises

Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hat ein Positionspapier zur geplanten Einführung eines Europäischen Behindertenausweises veröffentlicht. Dieser wäre wichtig, denn bisher gibt es in den EU-Staaten für die rund 87 Millionen Betroffenen keine gegenseitige Anerkennung des Behindertenausweises oder -status.

Diese Situation trüge z. B. dazu bei, dass Reisen in der Europäischen Union (EU) für Menschen mit Behinderungen immer noch mit vielen Barrieren verbunden sei, so der DBR. Dieser beklagt, dass bei längeren Auslandsaufenthalten zwecks Arbeit, Praktikum oder Studium häufig eine erneute Feststellung und Bescheinigung der Behinderung im jeweiligen Gastland erforderlich sei. Bis Ende 2023 soll ein Gesetzesvorschlag für die Einführung eines Europäischen Behindertenausweises vorliegen, der dann in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt wird. Dies kündigte die EU-Kommission im Rahmen der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen an.

Der DBR hat sich in einem Positionspapier Anfang 2023 auf neun Grundpositionen zum geplanten EU-Behindertenausweis verständigt. Darin plädiert der Rat u. a. für die gegenseitige Anerkennung und dafür, dass für Menschen mit einem EU-Behindertenausweis in einem anderen EU-Land die gleichen Konditionen gelten müssten wie für Einheimische. Der EU-Behindertenausweis solle den nationalen nicht ersetzen, denn eine europaweite Harmonisierung wie Behinderungen festgestellt und nationale Ausweise erstellt werden, sei nicht absehbar.

Der Anwendungsbereich eines europäischen Behindertenausweises solle sich nicht auf Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit/des Sozialschutzes beziehen. Der Ausweis sei nur ausgerichtet auf einen vorrübergehenden Aufenthalt im europäischen Ausland, so der DBR. Das nationale Vorgehen, wie Behinderungen festgestellt und anerkannt werden, solle bestehen bleiben.

Der DBR fordert weiter, dass für die Erstellung eines EU-Behindertenausweises die Vorlage des Feststellungsbescheids unabhängig vom Grad der Behinderung ausreichen solle. Eine Zusammenführung des EU-Behindertenausweises mit dem EU-Parkausweis lehnt der DBR ab. Ein Merkzeichen, wenn eine Begleitperson etwa zur Nutzung des ÖPNV notwendig ist, solle auch im europäischen Ausweis aufgenommen werden. Außerdem solle der EU-Behindertenausweis verpflichtend in allen Mitgliedsländern eingeführt und anerkannt werden.

Die DVfR berichtete Ende 2022 über die Forderungen des Allgemeinen Behindertenrats in Deutschland (ABID) an den EU-Behindertenausweis.

(Quelle: Deutscher Behindertenrat, DBR)