DIMR: Menschen mit Behinderungen im Notfall nicht vergessen!
Anlässlich des jährlichen bundesweiten Warntags am 11. September 2025 ruft das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) dazu auf, Menschen mit Behinderungen im Katastrophenfall ausreichend zu berücksichtigen.
Das Sterberisiko sei für Menschen mit Behinderungen im Katastrophenfall bis zu viermal höher als für Menschen ohne Behinderungen, heißt es in der Pressemitteilung des DIMR. Dafür gebe es unterschiedliche Ursachen: Menschen mit Behinderungen erführen nichts von Vorsorgemaßnahmen, weil nicht barrierefrei über diese informiert werde. Sie erhielten keine überlebenswichtigen Güter, weil die Ausgabestellen nicht barrierefrei zugänglich seien. Zudem könne es vorkommen, dass sie die Hilfe anderer Menschen bräuchten, weil ihre Wohnungen nicht barrierefrei sind.
„Die Vorbereitung auf diverse Katastrophenszenarien verbessert sich zunehmend. Doch die Unterschiede der zu rettenden Menschen und die daraus resultierenden Anforderungen an den Zivil- und Katastrophenschutz werden noch zu wenig beachtet“, wird Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, in der Pressemitteilung zitiert. Bund, Länder und Kommunen müssten den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in den Zivil- und Katastrophenschutzgesetzen und kommunalen Plänen als ausdrückliches Ziel benennen und alle Maßnahmen unter Einbindung von Betroffenen barrierefrei gestalten.
Das DIMR rät dazu, neben Menschen mit Behinderungen auch Armutsbetroffene explizit in den Gesetzen und Plänen zum Katastrophenschutz zu bedenken. Für sie seien Hitze- und Kälteperioden besonders gefährlich. Sehr häufig von Armut betroffen seien wiederum Menschen mit Behinderungen.
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(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)