DIMR: Jahresbericht 2024
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat seinen Jahresbericht 2024 veröffentlicht. Im Bereich der Rechte von Menschen mit Behinderungen legte das Institut im vergangenen Jahr besonderes Augenmerk auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in den Kommunen und auf den Abbau von Barrieren beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Seit Mai 2009 überwacht die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention am DIMR die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland. Der Jahresbericht stellt die Arbeit der Monitoring-Stelle im Berichtszeitraum dar und vertieft u. a. die Debatte über den in der Konvention geforderten inklusiven Arbeitsmarkt (Art. 27). So habe der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutschland mehrfach aufgefordert, Sonderstrukturen abzubauen, auch anlässlich der zweiten Staatenprüfung im Herbst 2023. Im März 2024 veröffentlichte das Institut ein Eckpunktepapier mit den aus seiner Perspektive notwendigsten Änderungen, u. a. die Einführung des Mindestlohns für Werkstattbeschäftigte. „Der Werkstattlohn darf nicht mehr nur ein Taschengeld sein. Werkstattbeschäftigte haben ein Recht auf Anerkennung und finanzielle Unabhängigkeit“, wird Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention, in dem Bericht zitiert.
Des Weiteren begleitete die Monitoring-Stelle 2024 ein Forschungsprojekt der Universität Siegen zur Umsetzung der UN-BRK in den deutschen Kommunen. Dazu veröffentlichte das DIMR ein Rechtsgutachten, das die Pflichten der Kommunen genau beschreibt. Partizipation bleibe oft auf punktuelle Konsultationen beschränkt, so ein Fazit des Projekts. Eine weitere Herausforderung sei die Komplexität der Aufgabe: Die Umsetzung der UN-BRK betreffe zahlreiche Lebensbereiche und erfordere viel Koordination zwischen verschiedenen politischen Ebenen und Akteurinnen und Akteuren. Gleichzeitig seien die personellen und finanziellen Ressourcen in vielen Kommunen begrenzt.
Reha- und Teilhaberechte im Gefüge freiheitlich-demokratischer Werte
Neben diesen Einblicken in die Situation von Menschen mit Behinderungen gibt der Jahresbericht einen Überblick über menschenrechtsrelevante Ereignisse im Jahresverlauf, widmet sich vertiefend weiteren Arbeitsfeldern wie bezahlbarer Wohnraum, Biodiversität als Grundlage für menschliche Gesundheit, geschlechtliche Selbstbestimmung, Asyl- und Migrationsrecht oder Gewalt gegen Frauen. Um den Schutz der Menschenrechte und zivilgesellschaftlichen Freiräume und die Stärkung des Rechtsstaats geht es in einem Interview mit Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des DIMR. Zudem positioniert sich das Institut klar in Fragen des parteipolitischen Neutralitätsgebots: Lehrkräfte seien verpflichtet, die AfD als rechtsextreme Partei zu thematisieren. Politische Bildung sei nicht wertneutral, sondern basiere auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Soziale Ungleichheit, Ausgrenzung und menschenverachtende Ideologien stellten die Anerkennung der gleichen Würde aller Menschen und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt infrage. Das Institut setze sich für eine inklusive und diskriminierungsfreie Gesellschaft ein, in der alle ihre Menschenrechte verwirklichen könnten.
Es folgen Tätigkeitsberichte in den verschiedenen Arbeitsfeldern, Fakten und Zahlen, u. a. zu Veröffentlichungen und Kooperationen, sowie Informationen über (digitale) Serviceangebote des Instituts. Die Beratung der Politik bei der Umsetzung der Menschenrechte ist eine Kernaufgabe des DIMR. Es berichtet jährlich dem Deutschen Bundestag und erarbeitet Positionen für Gerichte und Gremien weltweit.
(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)