Deutscher Behindertenrat analysiert Koalitionsvertrag
Unter dem Titel „Inklusion konsequent umsetzen“ hat der Deutsche Behindertenrat (DBR) vor der diesjährigen Bundestagswahl verschiedene Forderungen an die Politik verfasst und veröffentlicht. Nun hat das Bündnis den am 5. Mai 2025 unterzeichneten Koalitionsvertrag unter die Lupe genommen und mit seinen Forderungen abgeglichen.
Die Meldung des DBR listet insgesamt 19 Forderungen auf, stellt ihnen die entsprechenden Passagen aus dem Koalitionsvertrag gegenüber und ordnet sie ein. Die Themen reichen von der Reform und dem Ausbau relevanter Gesetze (u. a. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes) über die barrierefreie Gestaltung von Infrastruktur bis hin zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Kunst, Kultur, Ausbildung und Arbeitsmarkt.
Beispielsweise erkennt der DBR mit Blick auf zusätzlichen barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum „gute Ansätze“ im Koalitionsvertrag. Er bemängelt jedoch, dass sowohl klare Zweckbindungsvorgaben als auch gesetzliche Verankerungen der Barrierefreiheit im Bauwesen nicht vorgesehen seien. Es sei positiv, Barrierefreiheit als ein Ziel städtebaulicher Entwicklung anzustreben, „jedoch sind noch keine verbindlichen Fördervoraussetzungen genannt“, kritisiert der DBR. Er hält es für angebracht, in diesem Bereich auf Nachbesserungen zu pochen.
„Positive Verpflichtung zu Bildungsgerechtigkeit und Inklusion“
Die Forderungen des DBR zu einer verbesserten Teilhabe am Arbeitsleben fallen ebenso wie der dazugehörige Abschnitt im Koalitionsvertrag umfassend aus. Die Ankündigungen zur Weiterentwicklung eines inklusiven Arbeitsmarktes und Reformen bei Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) seien „grundsätzlich zu begrüßen“. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass Werkstätten und Wohnheime für Werkstattbeschäftigte aus der Ausgleichsabgabe (nachrangig) gefördert werden können – aus Sicht des DBR sollte die Abgabe nur dazu verwendet werden, einen inklusiven Arbeitsmarkt zu fördern. Ob Instrumente wie das Budget für Arbeit, das die Bundesregierung laut Vertrag „attraktiver machen“ will, tatsächlich mehr Menschen mit Behinderungen den Wechsel von einer Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen, müsse kritisch beobachtet werden.
Eine „positive Verpflichtung zu Bildungsgerechtigkeit und Inklusion“ liest der DBR aus der Passage „Bildung, Forschung und Innovation“ heraus. Die amtierende Bildungsministerin werde daran gemessen werden, ob ein umfassender Plan zur Beschleunigung der inklusiven Bildung vorgelegt werde, der konkrete Zeitpläne, Ressourcen und Verantwortlichkeiten auf Länder- und Kommunalebene regelt, bilanziert der DBR. Er versteht es als seine Aufgabe, die konsequente Umsetzung inklusiver Bildung im gesamten Schulsystem weiterhin einzufordern.
Weitere Informationen
Zur vollständigen Analyse auf der Website des DBR
(Quelle: Deutscher Behindertenrat)