DBSV fordert Nachbesserungen am Gesetzesentwurf zu barrierefreien Webseiten und Apps
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) fordert in einer Stellungnahme zu Artikel 3 des Gesetzesentwurfs (BR Drs. 86/18) umfassende Nachbesserungen.
Der Gesetzesentwurf wird im Mai im Bundestag diskutiert. DBSV-Präsidentin Renate Reymann sagte dazu vorab: „Es geht um die Frage, ob behinderte Menschen von der fortschreitenden Digitalisierung unserer Gesellschaft profitieren werden – oder ob sie chancenlos zurückbleiben, wenn dieser Megatrend weiter an Fahrt aufnimmt“.
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Der Gesetzesentwurf (BR Drs. 86/18) lautet im Volltext: „Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“
Informationen zum Gesetzesentwurf auf der Seite des Bundesrates