21.11.2023

bvkm: Überarbeiteter Ratgeber für Eltern mit behinderten Kindern

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat den Rechtsratgeber „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ komplett überarbeitet. Er gibt auf verständliche Weise einen umfassenden Überblick über Leistungen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen.

Auf 74 Seiten gibt es Wissenswertes zu Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, Leistungen zum Lebensunterhalt, für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, zur Teilhabe am Arbeitsleben, sowie Informationen zu Kostenträgern bei besonderen Behinderungsarten, zu Nachteilsausgleichen, Blindengeld und -hilfe.

Der bvkm erläutert, dass der Ratgeber vom Oktober 2023 bereits die künftige Rechtslage berücksichtigt – z.B. die Änderungen aufgrund des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) im Recht der Pflegeversicherung (ab 1. Januar 2024). Zu den Änderungen gehören ein höheres Pflegegeld und der Anstieg der Pflegesachleistungen. Ebenso werde die stufenweise Einführung des neuen Gemeinsamen Jahresbetrages für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege dargestellt, so der bvkm.

Das Ratgeberheft enthalte außerdem kompakte Informationen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe. Für Eltern behinderter Kinder gebe es außerdem Informationen, welche Steuererleichterungen ihnen zustehen und unter welchen Voraussetzungen sie für ihr erwachsenes Kind mit Behinderung weiterhin Kindergeld beanspruchen können.

Darüber hinaus enthalte der Ratgeber Hinweise für Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Für sie sei der Zugang zu Sozialleistungen aufgrund der komplizierten ausländerrechtlichen Regelungen zusätzlich erschwert.

Wie die vorherigen Heftversionen wird es das aktuelle Heft zukünftig auch in Türkisch-Deutsch, Arabisch-Deutsch, Englisch-Deutsch und Französisch-Deutsch geben. Weitere Informationen sowie den herunterladbaren Ratgeber bietet die bvkm-Website.

Zum bvkm-Ratgeber „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es

(Quelle: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V., bvkm)