12.09.2022

Bundesteilhabepreis 2022 zu barrierefreiem Wohnen ausgeschrieben

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lobt in diesem Jahr zum vierten Mal den mit insgesamt 17.500 Euro dotierten Bundesteilhabepreis aus. Das Thema lautet "Wohnen - barrierefrei, selbstbestimmt, zeitgemäß". Bewerbungsfrist ist der 20. Dezember 2022.

Es werden Praxisbeispiele, Modelle sowie konkrete Konzepte und Strategien gesucht, die vorbildlich für ein barrierefreies und selbstbestimmtes Wohnen sind. Hierbei sollten auch Aspekte wie Nachhaltigkeit, Demografie oder der Einsatz moderner technischer Lösungen wie z. B. 'Smart Home' berücksichtigt werden, so das Ministerium. Das Ziel sei ein inklusiver Wohnraum, der ein selbstbestimmtes Leben in Nachbarschaft, Quartier, Kommune oder Region ohne soziale Isolation ermöglicht. Der Anspruch von barrierefreiem und selbstbestimmtem Wohnen sei, die Teilhabe gleichberechtigt und uneingeschränkt zu ermöglichen.

Bewerben können sich Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich barrierefreies Wohnen. Dies können Fachkräfte aus der Bedarfsplanung, der Projektentwicklung, aus Architektur-, Stadtplanungs- und Ingenieurbüros sein, ebenso wie zivilgesellschaftliche Initiativen, Mandatstragende auf kommunaler Ebene, Verbände und Vereine, Wohnungs- und Wohnraumanbietende, Wohnungsbau-Genossenschaften und  Unternehmen sowie Kommunen und Regionen.

Die Parlamentarische Staatssekretärin beim BMAS, Kerstin Griese, betont: „In Deutschland werden in den nächsten Jahren etwa drei Millionen barrierefreie Wohnungen fehlen. Jedes Projekt und jeder bereits geschaffene barrierefreie Wohnraum kann ein Vorbild für weitere Bau- und Wohnprojekte sein. Der Bundesteilhabepreis 2022 soll dabei unterstützen, indem er innovative Ideen für die Planung und Umsetzung von barrierefreiem oder barriere-reduziertem Wohnraum aufzeigt. Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt wohnen können, wo und wie sie möchten.“

Der Bundesteilhabepreis

Der Preis wird vom BMAS seit 2019 ausgeschrieben – in Kooperation mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Eine unabhängige Fachjury, der mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen angehören, wählt die Preisträger aus. Zudem sind Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern Mitglied der Fachjury. Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro. Es werden drei Preisgelder vergeben: 10.000 Euro (1. Preis), 5.000 Euro (2. Preis) und 2.500 Euro (3. Preis). Der Preis wird von den Kommunalen Spitzenverbänden (Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag und Deutscher Städte- und Gemeindebund) unterstützt. Um die Vielfalt des inklusiven Sozialraums thematisch aufzuzeigen, hat der Bundesteilhabepreis jedes Jahr einen anderen Schwerpunkt. Der diesjährige Bundesteilhabepreis wird im Rahmen der Inklusionstage im Mai 2023 verliehen.

Vertiefende Informationen zu Ausschreibung und Bewerbung bietet die Website des Bundesteilhabepreises.

(Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesfachstelle Barrierefreiheit)