21.09.2018

Behindertenbeauftragter: Nur barrierefreier Wohnungsbau ist sozialer Wohnungsbau

Zum Wohngipfel im Bundeskanzleramt am 21. September 2018 hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, Barrierefreiheit als Voraussetzung für geplante Investitionen des Bundes in den sozialen Wohnungsbau gefordert.

„Nur barrierefreier Wohnungsbau verdient den Namen sozialer Wohnungsbau. Deswegen dürfen keine neuen Wohnungen mit Barrieren gebaut werden. Barrierefreier und bezahlbarer Wohnraum hat eine starke soziale Dimension und ist für eine offene Gesellschaft unerlässlich“, so Dusel. Nicht nur die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen werde durch Barrierefreiheit gesteigert. Familien mit Kindern oder ältere Menschen profitierten genauso. Deswegen sei sie gerade auch vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft ein wirtschaftlicher Standortvorteil. „Sie muss zum Qualitätsstandard werden“, forderte Dusel.

Aus Sicht des Beauftragten sollte außerdem geprüft werden, welche steuerlichen Vergünstigungen für Bauherren, die barrierefreien Wohnraum bereitstellen, gewährt werden können. Zudem sollten Maßnahmen wie das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“, für das die Bundesregierung Fördermittel bereitstellt, weiter ausgebaut und stärker gefördert werden.

Die Regierungskoalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet, barrierefreien Wohnungsbau zu fördern. Zum Wohngipfel sind alle Akteure eingeladen, die etwas mit Bauen zu tun haben und die einen Beitrag zu mehr Wohnungen leisten können. Dazu zählen Akteure aus Bund, Ländern und Kommunen, Mietervertretungen, die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, die Gewerkschaften und die Bauwirtschaft.

Weitere Informationen

„Keine neuen Barrieren bauen!“ – Statement des Behindertenbeauftragten Jürgen Dusel zum Wohngipfel (Pressemitteilung vom 20.09.2018)

(Quelle: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen)