22.10.2026

Barrieren und Bedarfe von Menschen mit spezifischen Behinderungen

Eine Studie zur Ermittlung besonderer Unterstützungsbedarfe von Menschen mit spezifischen Behinderungen hat sich mit der Lebenssituation, den Bedarfen und der Teilhabesicherung von Menschen im Autismusspektum, mit Taubblindheit, dem Angelman-Syndrom und dem Prader-Willi-Syndrom in Sachsen befasst. Das Sächsische Sozialministerium hat die Ergebnisse nun veröffentlicht.

Die Studie beruht auf einer Maßnahme des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Beauftragt wurde dazu das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG), das die Studie von 2024 bis 2025 durchgeführt und 2026 fertiggestellt hat. Die Forschenden haben untersucht, wie viele Menschen mit spezifischen Behinderungen wie Autismusspektumstörung, Taubblindheit, dem Angelman-Syndrom und dem Prader-Willi-Syndrom in Sachsen leben und wie sich ihre Lebenssituation gestaltet. Diese Behinderungsformen seien in der amtlichen Statistik bislang nur unzureichend abgebildet, heißt es in der Studie. Unter Beteiligung von Betroffenen wurden die Bedarfe ermittelt, die zu mehr Gleichberechtigung und selbstbestimmter Teilhabe beitragen können. So wurden in dem Beteiligungsverfahren u. a. in Arbeitskreisen die verschiedenen Anliegen und Defizite diskutiert und gewichtet. Der Studienbericht von Dr. Regine Köller, Lisa Huppertz und Dr. Dietrich Engels, ISG, arbeitet die speziellen Bedarfe von Menschen mit den oben genannten spezifischen Behinderungen gezielt heraus, priorisiert diese und leitet Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe der Betroffenen ab. Die ergänzende Dokumentation soll die Erfahrungen und Perspektiven aller Beteiligten sichtbar machen und sicherstellen, dass einzelne Anliegen nicht verloren gehen.

Ein zentrales Ergebnis der Studie ist die große Bedeutung der medizinischen Versorgung, insbesondere der Zugang zur Diagnostik und einer auf die Belange von Menschen mit spezifischen Behinderungen ausgerichteten, behinderungssensiblen Gesundheitsversorgung. Schulische Bildung, Erwerbstätigkeit und die jeweiligen Anforderungen an die Wohnsituationen sind die weiteren wichtigen Lebensbereiche, in denen die Menschen mit spezifischen Behinderungen dringende Bedarfe formuliert haben.

Die Ergebnisse der Studie sollen in der aktuell anstehenden Überarbeitung des Aktionsplans 3.0 der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einfließen. Aufgrund der besonderen Komplexität der spezifischen Behinderungen und der identifizierten Teilhabedefizite haben die Forschenden aber die Entwicklung einer eigenständigen Strategie der Sächsischen Staatsregierung als zielführend eingestuft, um langfristig die notwendige politische Verbindlichkeit und eine strukturierte Ressourcenplanung zu ermöglichen, wodurch die gleichberechtigte Teilhabe dieser Personengruppen fokussiert und systematisch verbessert würde.

Die „Studie zur Ermittlung besonderer Unterstützungsbedarfe von Menschen mit spezifischen Behinderungen mit dem Ziel der Sicherung einer gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe“ sowie die Dokumentation des Beteiligungsverfahrens sind abrufbar auf der Seite der Sächsischen Staatsregierung: Zur Studie

(Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt)