18.09.2025

Aktualisierter Ratgeber zur Volljährigkeit von Menschen mit Behinderungen

Der Rechtsratgeber „18 werden mit Behinderung“ des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) ist in einer überarbeiteten Fassung (Rechtsstand von September 2025) erschienen. Er informiert über Rechte und Pflichten, die Menschen mit Behinderungen haben, sobald sie volljährig sind.

Mit dem 18. Geburtstag ändert sich vieles: Volljährige Menschen dürfen z. B. einen Kauf- oder Mietvertrag abschließen, den Bundestag wählen oder heiraten. Das Sorgerecht der Eltern endet und damit ihre Befugnis, ihr Kind in allen rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Besonders ausführlich behandelt der bvkm-Ratgeber deshalb die rechtliche Betreuung von erwachsenen Menschen mit Behinderungen. Sie kommt dann ins Spiel, wenn es einem volljährigen Menschen aufgrund einer Behinderung nicht möglich ist, die eigenen rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln. Da eine rechtliche Betreuung einen starken Eingriff in die Rechte der oder des Betroffenen bedeutet, darf sie nur solange und in dem Umfang angeordnet werden, wie sie erforderlich ist.

In weiteren Kapiteln widmet sich die über 100 Seiten starke Broschüre u. a. den Leistungen zum Lebensunterhalt, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und Leistungen der Eingliederungshilfe. In den Fließtext leicht eingerückte Tipps geben konkrete Hinweise, was beispielsweise bei einer Antragstellung zu beachten ist oder wo weiterführende Informationen zu finden sind. Der Ratgeber schließt mit einer neu aufgenommenen Checkliste, die Eltern helfen soll, besonders wichtige Aspekte bei oder vor Eintritt der Volljährigkeit ihres Kindes mit Behinderung nicht zu vergessen.

Weitere Informationen

Der Ratgeber kann auf der Website des bvkm in der Rubrik „Recht & Ratgeber“ kostenfrei heruntergeladen und dort auch als kostenpflichtiges Druckexemplar bestellt werden.

(Quelle: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen)