Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

Das Integrationsamt des KVJS ist Ansprechpartner für 270.000 Betriebe in Baden-Württemberg in allen Fragen der Integration von behinderten Menschen in das Arbeitsleben. Die Behörde muss gefragt werden, bevor ein Betrieb schwerbehinderten Arbeitnehmer/innen kündigen kann. Der KVJS erhebt und verwendet die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber, die keine oder zu wenig schwerbehinderte Menschen beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Der KVJS bietet zahlreiche Fortbildungen, etwa für Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen, Beauftragte der Arbeitgeber oder Betriebs- und Personalräte.

Kontakt:

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
Lindenspürstr. 39
70176 Stuttgart
Tel.: 0711 / 6375-0
Fax: 0711 / 6375-133
E-Mail: info@kvjs.de
Internet: www.kvjs.de