Zur Geschichte der DVfR

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) wurde am 14. April 1909 als "Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge" in Berlin gegründet.

Mit der Entwicklung von der Krüppelfürsorge hin zur modernen Rehabilitation ging ein sich sukzessive vollziehender Paradigmenwechsel einher, den Betroffenen nicht mehr als hilfsbedürftigen Leistungsempfänger, sondern als selbst bestimmt Handelnden mit dem Recht auf Teilhabe an der Gesellschaft zu betrachten. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung erweiterte die ursprünglich auf körperbehinderte Patienten fokussierte Organisation ihr Arbeitsgebiet auch auf die Belange von Menschen mit anderen Behinderungen sowie chronischen Erkrankungen, wie sich in den Namensänderungen der Deutschen Vereinigung zeigt.

In wechselvoller Zeitgeschichte hat sich die DVfR seither als Plattform des interdisziplinären Zusammenwirkens für und mit Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit auf dem Weg zur vollen gesellschaftlichen Teilhabe etabliert.

Zeitleiste

Gründung der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge

Mit der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge wurde eine Organisation geschaffen, die alle in der Fürsorge involvierten Faktoren ohne Beeinträchtigung ihrer jeweiligen Selbstständigkeit zusammenbringen, und die zur Förderung der Krüppelfürsorge beitragen sollte. Zum Vorsitzenden wurde der preußische Ministerialrat Prof. Eduard Dietrich gewählt. Neben zahlreichen Orthopäden schlossen sich Fürsorgevereine, Pflege- und Heilanstalten, Landeswohlfahrtsverbände, Landesversicherungsanstalten, Lehrerverbände, staatliche, kommunale und kirchliche Behörden sowie einzelne Städte und Magistrate der Deutschen Vereinigung an.

"Lassen Sie mich einen Vergleich schließen: die Krüppelfürsorge sei wie eine gute Kapelle, was man zu Deutsch ein Ensemble nennt. Wer die erste Flöte bläst, die erste Geige spielt, die große Pauke schlägt, das seien Virtuosen, aber dirigieren soll keiner von ihnen das Orchester – sondern der Kapellmeister, das sei „der Krüppel“, in dessen Dienst alle Instrumente harmonisch zusammenklingen sollen."

(Konrad Biesalski. Über den Umfang der Krüppelfürsorge. Zeitschrift für Krüppelfürsorge 1909/1910; 2 (1): 9-23, hier: S. 23).

Als eines der wichtigsten Anliegen des Verbandes galt die Aufklärung über Maßnahmen zur Behandlung und Vorbeugung bei körperlich behinderten bzw. von Behinderungen bedrohten Kindern. Als Publikationsorgan diente die „Zeitschrift für Krüppelfürsorge“, die u. a. über die praktische Arbeit in den Anstalten berichtete. Zudem sollten Kongresse und Tagungen Gelegenheit zum Austausch bieten.

Die Arbeitsweise der Deutschen Vereinigung war in den ersten Jahren unzweifelhaft von den Persönlichkeiten Konrad Biesalskis und Eduard Dietrichs bestimmt. Die enge Zusammenarbeit der Vereinigung mit dem preußischen Kultusministerium erwies sich dabei als vorteilhaft.

Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs wurde die Deutsche Vereinigung vor ihre erste Bewährungsprobe gestellt, denn zur eigentlichen Klientel körperlich gebrechlicher Jugendlicher kam nun auch die Versorgung tausender Kriegsinvaliden hinzu.

"Preußisches Krüppelfürsorgegesetz“

Nach dem Ersten Weltkrieg setzte sich die Deutsche Vereinigung dafür ein, neben den zahlreichen Kriegsbeschädigten endlich auch den von der Gesetzgebung bisher unberücksichtigten Krüppeln staatliche Fürsorge zukommen zu lassen.

Das „Gesetz betreffend die öffentliche Krüppelfürsorge“ (das so genannte  „Preußische Krüppelfürsorgegesetz“) vom 6. Mai 1920, an dessen Ausarbeitung Konrad Biesalski maßgeblich beteiligt war, schuf eine gesetzliche Grundlage für die öffentliche – sowohl ambulante als auch stationäre – Fürsorge für Körperbehinderte. Damit erhielten die Betroffenen einen Anspruch auf medizinische Behandlung (ggf. Heimunterbringung) und berufliche Eingliederung.

"Die Landarmenverbände (…) sind verpflichtet, für Bewahrung, Kur und Pflege der hilfsbedürftigen Geisteskranken, Idioten, Epileptischen, Taubstummen, Blinden und Krüppel, soweit sie der Anstaltspflege bedürfen, in geeigneten Anstalten Fürsorge zu treffen. Bei Krüppeln unter 18 Jahren umfaßt diese Fürsorge auch die Erwerbsbefähigung der Krüppel. (…) Die Fürsorge für Krüppel unter 18 Jahren, die nicht der Anstaltspflege bedürfen, und die Maßnahmen zur Verhütung der Verkrüppelung gehören zu den Aufgaben der Land- und Stadtkreise."

(Arthur Schloßmann: Die Öffentliche Krüppelfürsorge. Das Preußische Gesetz vom 6. Mai 1920 nebst den Ausführungsbestimmungen. Berlin: Carl Heymanns, 1920, S. 31 u. 35).

Nach einer kurzfristigen Phase der Stabilität wurde die Weimarer Republik Ende der 20er Jahre von der Weltwirtschaftskrise getroffen. In Anbetracht der massiven Kürzungen, die alle staatlichen Bereiche betrafen, war auch ein starker Abbau der bisherigen Fürsorgemaßnahmen unausweichlich. Die Deutsche Vereinigung sah sich gezwungen, ein Notprogramm auszuarbeiten, das einer auf Produktivität abzielenden Krüppelfürsorge Priorität einräumen sollte.

"Die Fürsorge für hilfsbedürftige Krüppel auf öffentliche Kosten hat sich unter den gegenwärtigen Verhältnissen auf die Erwerbsbefähigung bzw. die Verhütung drohender Erwerbsbehinderung zu beschränken. (…) Als „erwerbsfähig“ sollten nur solche Personen gelten, welche die seelisch-geistige sowie körperlich-technische Fähigkeit besitzen, sich selbst den notdürftigen Lebensbedarf durch Arbeit zu verschaffen."

(Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge. Notprogramm für die Krüppelfürsorge, aufgestellt von der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge. Sonderabdruck. Zeitschrift für Krüppelfürsorge 1931; 24 (11/12): 1-16, hier: S. 3)

Die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge während der NS-Diktatur

Nach Hitlers Machtergreifung wurden die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge und die Deutsche Orthopädische Gesellschaft in der Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums „gleichgeschaltet“. Der nationalsozialistische Rassenwahn machte auch vor den medizinischen Fachgesellschaften nicht halt: Jüdische Ärzte verloren ihre Approbation und wurden aus ihren Positionen verdrängt, wie beispielsweise Prof. Bruno Valentin, Vorstandsmitglied der Deutschen Vereinigung und der Orthopädischen Gesellschaft, der 1938 aus Deutschland floh.

Am 1. Januar 1934 trat das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses in Kraft, das die Sterilisierung vermeintlich erbkranker Personen legitimierte. Zwischen den verschiedenen Behindertengruppen wurde nach dem Kriterium der Brauchbarkeit selektiert. Angesichts des Postulats einer produktiven Krüppelfürsorge beschränkte sich die Deutsche Vereinigung mit allen Konsequenzen auf eine Fürsorge körperbehinderter Menschen, die nur vermeintlich „wertvolle“, d. h. der Volksgemeinschaft dienliche, erwerbs- und leistungsfähige Elemente akzeptierte. Für die als „minderwertig“ diffamierten geistig Behinderten, psychisch Kranken und Schwerstmehrfachbehinderten sollte die Polarisierung in „wertvolles“ und „unwertes“ Leben fatale Folgen haben. Tausende von Menschen fielen dem sog. „Euthanasie“-Programm zum Opfer. Keine der sozial-medizinisch engagierten Gesellschaften ist daher aus heutiger Sicht von politischen Verflechtungen oder ideologischen Einflüssen während des „Dritten Reiches“ freizusprechen, wenngleich es innerhalb der Deutschen Vereinigung insbesondere aus den Reihen der kirchlichen Vertreter warnende Stimmen gab.

„Erst wenn wir in den Köpfen unserer Volksgenossen die Ansicht entfernt haben, daß der Gebrechliche ein minderwertiges Wesen sei, dürfte es nicht mehr vorkommen, daß man die Gebrechlichen nach einem viel strengeren und härteren Maßstabe mißt, als die Gesunden, nur dann brauchen die Gebrechlichen nicht mehr zu fürchten, daß man sie als eine Art Freiwild, als willkommenes Objekt sogenannter eugenischer Maßnahmen ansieht, denen man jetzt von der Pflicht der Sterilisierung und fast in demselben Atemzug – wie Mann es in geradezu brutaler Weise machte – auch von der Pflicht der Euthanasie, der Pflicht des Selbstmordes zu sprechen wagt.“

(Peter Josef Briefs. Aussprache zu dem Vortrag von Hans Harmsen: Die eugenetische Forderung des Preußischen Staatsrates in ihrer Bedeutung für die Krüppelfürsorge. Zeitschrift für Krüppelfürsorge 1932; 25 (11/12), S. 241-242, hier: S. 242).

Im Oktober 1942 fand kriegsbedingt die letzte Vorstandssitzung der Deutschen Vereinigung statt. Der Vorstand unter Prof. Georg Hohmann sollte kommissarisch jedoch solange im Amt bleiben, bis wieder eine Mitgliederversammlung möglich sein würde.

Wiederbegründung der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge

Im September 1947 nahm die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge ihre Arbeit wieder auf. Hohmann wurde erneut zum Vorsitzenden gewählt. 1949 fand die erste ordentliche Vorstandssitzung statt, und es erfolgte die offizielle Eintragung als Verein. Es galt, den Verband zu konsolidieren, Mitglieder zu werben und internationale Kontakte zu knüpfen.

Zu diesem Zweck wurde Mitte der 50er Jahre eine Geschäftsstelle in Heidelberg, dem Amtssitz des neuen Vorsitzenden, Prof. Kurt Lindemann, eingerichtet.

„Bei Vorstand und Mitgliedern hat sich in den letzten Jahren immer klarer die Erkenntnis durchgesetzt, daß es nötig sei, Wesen, Ziel und Arbeit der Krüppelfürsorge stärker an die Öffentlichkeit heranzubringen. Aufgabe einer neuzugründenden Geschäftsstelle sollte es werden, diese Arbeit planmäßig zu fördern“.

(Paul Szajkowski. Geschäftsbericht der Vereinigung zur Bekämpfung des Krüppeltums e. V. für das Jahr 1954. Jahrbuch der Fürsorge für Körperbehinderte 1955: 137-141, hier: S. 139.)

Die ersten Jahre nach der Wiederbegründung waren nicht zuletzt geprägt von einer Kontroverse um die Namensgebung. Von 1954 bis 1957 hieß der Verband Deutsche Vereinigung für die Bekämpfung des Krüppeltums, danach wurde er in Deutsche Vereinigung zur Förderung der Körperbehindertenfürsorge umbenannt. 1957 wurde die Vereinigung wieder als vollberechtigtes Mitglied in den Weltverband für Behindertenfürsorge International Society for the Welfare of Cripples – ISWC (ab 1960 International Society for the Rehabilitation of the Disabled – ISRD, seit 1970 Rehabilitation International – RI) aufgenommen.

Entscheidend wirkte die Deutsche Vereinigung am Entwurf für das Gesetz über die Fürsorge für Körperbehinderte und von einer Körperbehinderung bedrohte Personen (Körperbehindertengesetz) von 1957 mit, das nicht zuletzt eine Sensibilisierung der sozialen Verantwortung gegenüber Menschen mit körperlichen Einschränkungen fördern sollte. Als eine der Hauptaufgaben betonte das Gesetz die rechtzeitige Einleitung von Präventivmaßnahmen zur Verhütung eventueller Schäden.

„Es gilt den körperbehinderten Menschen aufgrund der neuen Bestimmungen kontinuierlich zu helfen, die notwendigen Maßnahmen im Bereich der einzelnen Zuständigkeiten zu koordinieren. In wirklicher Teamarbeit müssen sich alle Beteiligten in der Durchführung des gesamten Eingliederungsplanes ergänzen, damit die ihnen aufgetragene Körperbehindertenfürsorge zur ganzheitlichen Hilfe für den Behinderten wird.“

(Marlis Moleski-Müller. Gesetz über die Fürsorge für Körperbehinderte und von einer Körperbehinderung bedrohte Personen. Jahrbuch der Fürsorge für Körperbehinderte 1957, S. 133-135, hier: S. 135)

Die Arbeit der DVfR wurde durch damalige Regierungsstellen partiell finanziell unterstützt und nachweislich seit 1953 vom Bundesministerium des Inneren regelmäßig bezuschusst.

Bundessozialhilfegesetz (BSHG)

Mit dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) von 1962, bei dessen Vorbereitung die Deutsche Vereinigung den beratenden Gremien mit Sachverstand und Erfahrung zur Seite gestanden hatte, erfuhr das Fürsorgerecht in Deutschland eine Anpassung an die veränderten allgemeinen sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Statt von Fürsorge sprach man nun von Sozialhilfe, die dem Empfänger ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen und ihn zu selbstständiger Lebensführung befähigen sollte. Rehabilitationsleistungen als Teil der Hilfe in besonderen Lebenslagen sollten die Eingliederungshilfe für Behinderte umfassen, auf die Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen Anspruch erhielten.

Der Mitte der 50er Jahre aus dem angelsächsischen Sprachraum übernommene Begriff „Rehabilitation“ wurde als Gesamtheit von Maßnahmen medizinischer, therapeutischer, pädagogischer und berufsfördernder Art definiert, die der gesellschaftlichen Integration des behinderten Menschen dienen und auf das Erreichen der größtmöglichen Unabhängigkeit von seiner Umwelt abzielen sollten.

„Einigkeit besteht darüber, daß ein moderner individuell entworfener Rehabilitationsplan die Stufen der medizinischen Heilbehandlung, der physikalischen Nachbehandlung, der gegebenenfalls notwendigen Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln, der Schulung und Berufsausbildung sowie der Vermittlung auf einen angemessenen Arbeitsplatz und die nachgehende Fürsorge zu einem einheitlichen Vorgang verschmolzen werden müssen, bei dem die einzelnen Stufen sowohl hinsichtlich der Zielsetzung als auch in ihrem zeitlichen Ablauf unlösbar miteinander verflochten sein müssen.“      

(Kurt-Alphons Jochheim. Was ist Rehabilitation? Jahrbuch der Fürsorge für Körperbehinderte 1962, S. 14-19, hier: S. 15)

Im Juni 1962 änderte die Deutsche Vereinigung angesichts des sich abzeichnenden begrifflichen Wandels ihren Namen in „Deutsche Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter“. Mit dieser Umbenennung verlieh man der Ausweitung des Aufgabengebietes von der Fürsorge der ursprünglich körperbehinderten Klientel nun auch auf die Belange anderer Behindertengruppen Ausdruck.

„Aber auch unsere Vereinigung sollte ihren Aufgabenkreis nicht zu eng bestimmen, und sie darf meines Erachtens auch in ihrer Bezeichnung nicht rückständig bleiben! So meine ich, daß die Benennung „Vereinigung für Körperbehindertenfürsorge“ den Aufgaben, die wir wirklich zu erfüllen bestrebt sind und die die Forderung der Rehabilitation an uns stellt, nicht mehr zutrifft. Wir sind, um es ganz einfach zu sagen, in Wirklichkeit eine Vereinigung für die Eingliederung der Behinderten.“

(Kurt Lindemann: Die Rehabilitation als Grundlage unserer Kongresse und Arbeitstagungen. Jahrbuch der Fürsorge für Körperbehinderte 1962, S. 11-14, hier: S. 14)

Im September 1966 fand in Wiesbaden der von der Deutschen Vereinigung veranstaltete 10. Weltkongress der International Society for the Rehabilitation of the Disabled (ISRD) unter dem Thema „Industrielle Gesellschaft und Rehabilitation – Aufgabe und Erfüllung“ statt, der zweifellos eine internationale Anerkennung der Leistungen des Verbandes bedeutete.

Rehabilitations-Angleichungsgesetz

Mit dem am 1. Oktober 1974 in Kraft getretenen „Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation“ („Reha-Angleichungsgesetz“), an dessen Gestaltung die Deutsche Vereinigung mit der Erarbeitung richtungsweisender Empfehlungen ebenfalls beteiligt war, wurden die gesetzlichen Krankenversicherungen formell in den Kreis der Rehabilitationsleistungsträger eingebunden. Der darin gesetzlich verankerte Wandel vom Kausalitätsprinzip hin zum Finalitätsprinzip, d. h. der Beurteilung des Zustands einer Behinderung unabhängig von der Ursache ihrer Entstehung, markierte eine entscheidende Zäsur in einer von Dynamik geprägten Phase sozial- und behindertenpolitischer Gesetzgebung.

„Rehabilitationsmedizin ist die Integration aller Möglichkeiten der Diagnostik, der kurativen Medizin und der Prävention in eine gezielte ärztliche Hilfe zur Selbsthilfe für körperlich, geistig oder seelische Behinderte zum Zwecke ihrer optimalen Rehabilitation, d.h. ihrer bestmöglichen Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in Familie, Arbeit, Beruf und Gesellschaft."

(Kurt-Alphons Jochheim, Josef Franz Scholz (Hrsg.), Rehabilitation. Bd. I: Gesetzliche Grundlagen, Methoden und Maßnahmen, Stuttgart: Georg Thieme, 1975, S. 56-57.)

Unter dem Vorsitzenden Prof. Kurt-Alphons Jochheim vollzog sich eine korporative Erweiterung der Basis der Deutschen Vereinigung. Sämtliche Sozialleistungsträger, nichtärztliche Rehabilitationsberufsgruppen wie Sozialarbeiter, Logopäden, Psychologen, Ergo-, Physio- und Psychotherapeuten sowie eine Vielzahl von Behindertenorganisationen traten der Deutschen Vereinigung bei. Dem voranschreitenden Emanzipationsprozess von Menschen mit Behinderungen trug man damit innerhalb der personellen Zusammensetzung des Verbandes Rechnung, da nun auch Vertreter der Behindertenverbände Aufnahme in den Vorstand fanden.

„Die Deutsche Vereinigung fördert durch die Fach- und Sachkundigkeit ihrer Mitglieder in diesem abgesteckten Rahmen die theoretisch/wissenschaftliche sowie praktische Rehabilitationsarbeit und leistet damit ein Stück Öffentlichkeitsarbeit und Informationshilfe. So vielgestaltig wie die rehabilitativen Maßnahmen und die daran beteiligten Fachgebiete ist auch die Zusammensetzung ihrer Mitglieder.“

(Deutsche Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter: Nachrichten aus der Geschäftsstelle. Die Rehabilitation 1975; 14 (1): S. 55-62)

Die Außendarstellung der Deutschen Vereinigung war in den 70er Jahren eng mit der Persönlichkeit des Vorsitzenden Prof. Kurt-Alphons Jochheim verknüpft, der von 1972 bis 1976 auch das Amt des Präsidenten von Rehabilitation International bekleidete. Unter Jochheims Ägide unterstützte die Deutsche Vereinigung auch die bundesweite Zulassung des „Rollstuhlfahrersymbols“ als Verkehrszeichen, das 1969 von der ISRD als international gültiges Piktogramm anerkannt worden war, um für Menschen mit Behinderungen leicht zugängliche Gebäude und Verkehrseinrichtungen zu kennzeichnen.

Seit 1974 wird die DVfR als institutioneller Förderempfänger kontinuierlich durch das mit Rehabilitationsaufgaben befasste Bundesministerium (heute: Bundesministerium für Arbeit und Soziales) finanziell gefördert.

Deutsch-deutsche Wiedervereinigung

Waren die 80er Jahre von einer gewissen Stagnation im behindertenpolitischen Bereich gekennzeichnet, sollte der deutsch-deutsche Einigungsprozess Anfang der 90er Jahre die Deutsche Vereinigung und ihr ostdeutsches Pendant, die 1962 gegründete Gesellschaft für Rehabilitation (GfR), vor die Herausforderung stellen, auf dem Sektor der Rehabilitation unter möglichst geringem Kräfteverlust eine organisatorische Verknüpfung zwischen beiden Rehabilitationsfachverbänden zu erzielen.

„Die in den neuen und alten Ländern für die Rehabilitation entwickelten Konzepte sowie die real eingeschlagenen Wege und genutzten Mittel waren trotz identischer Zielsetzung jedoch zum Teil sehr unterschiedlich. Dies kann man nach erfolgter Vereinigung als Gefahr oder Chance sehen – als Gefahr für diejenigen, die Besitzstände egoistisch wahren und die unkritisch, nicht immer qualitätsbewußt und zuweilen auch ohne Übereinstimmung mit Betroffeneninteressen wie bisher weitermachen wollen; als Chance allerdings für die, die sich die Mühe machen, die jeweiligen Entwicklungen kritisch auf den Prüfstand zu stellen, um aus den getrennt gemachten Erfahrungen Ansatzpunkte für eine gemeinsame und zugleich optimierte Rehabilitation zu schöpfen.“

(K.-Dieter Voß. Angleichung und Qualitätssicherung der Rehabilitation in allen Bundesländern – Konturen einer Herausforderung. Die Rehabilitation 1991; 30 (4): 205-211, hier: S. 205)

Durch den politischen Transformationsprozess und die Übernahme der gesundheitsrelevanten Gesetzgebung der alten Bundesrepublik wurden westdeutsche Rehabilitationsstrukturen auch in Ostdeutschland etabliert – durchaus übertragenswerte Elemente der ehemaligen DDR blieben trotz kritischer Stimmen unberücksichtigt. Nach der Auflösung der GfR zum Jahresende 1992 wurde den ehemaligen Mitgliedern freigestellt, der Deutschen Vereinigung beizutreten.

„Ziel unser aller Bemühungen sind die Interessen der Behinderten, wobei die Würde des Menschen zentrale Bedeutung hat. (…) Rehabilitation ist gelebte Menschlichkeit.“

(Gesellschaft für Rehabilitation, Protokoll der Mitgliederversammlung am 9. November 1991 in Potsdam Babelsberg, Oberlinhaus, gez.: Friedrich-Wilhelm Pape, Vorsitzender, Dr. Meinhardt, Schriftführer, 10. Dezember 1991, Archiv Oberlinhaus)

Unter dem Vorsitz von Dr. Wolfgang Blumenthal wurde in den 90er Jahren nicht nur das öffentlichkeitswirksame Auftreten der Deutschen Vereinigung intensiviert, sondern es erfolgte auch eine Belebung der Arbeitsausschüsse, in denen Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen und Berufsgruppen rehabilitationsspezifische Themen erörtern und Lösungsansätze erarbeiten. 1995 entschied sich die Deutsche Vereinigung für eine Änderungen ihres Kurznamens in „DVfR“ statt zuvor „De. Vg.“.

„Diese kursorischen Hinweise auf die Arbeitsweise der Deutschen Vereinigung mögen ihre Fähigkeiten verdeutlichen, neue Entwicklungen und Gruppierungen in der Rehabilitation zur rechten Zeit zu implementieren. (…) Sie ist (…) der einzige deutsche Interessenverband, der interdisziplinär und organisationsübergreifend das Prinzip der Prävention von Behinderungen und der umfassenden Rehabilitation von Menschen aller Lebensalter und mit den unterschiedlichsten Behinderungen verfolgt – und zwar sowohl in den vorwiegend medizinischen wie den pädagogisch-beruflichen und gleichrangig sozialen Aspekten (…).“

(Wolfgang Blumenthal. 85 Jahre Deutsche Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter. In: Ulrich Wittwer et al. (Hrsg.): Zusammenwirken von Fachkräften, Behindertenverbänden und Selbsthilfegruppen. 31. Kongress der Deutschen Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter e. V., 2. bis 4. November 1994 in Hamburg. (Interdisziplinäre Schriften zur Rehabilitation; Bd. 4) Ulm: Universitätsverlag, 1995: 191-198, hier: S. 195-196)

Die von der Deutschen Vereinigung seit den 80er Jahren geforderte stärkere Einbindung der Ärzte in den Rehabilitationsprozess sollte sich schließlich auf dem 95. Deutschen Ärztetag 1992 realisieren lassen, wo eine in die Weiterbildungsordnung aufzunehmende Zusatzqualifikation „Rehabilitationswesen“ für Ärzte aller Fachrichtungen verabschiedet wurde.

Zu einem der dringlichsten Probleme der bundesdeutschen Sozialpolitik geriet Mitte der 90er Jahre die Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit, in dessen Zusammenhang sich die Deutsche Vereinigung seit Jahren für die Schaffung einer gesetzlichen Pflegeversicherung unter dem Dach der Krankenkassen einsetzte. Mit dem SGB XI trat zum 1. Januar 1995 die Pflegeversicherung als Pflichtversicherung in Kraft, die neben Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung eine weitere Säule im deutschen Sozialversicherungssystem bilden sollte.

Im Rahmen des Kongresses mit dem Thema „Selbstbestimmung in der Rehabilitation – Chancen und Grenzen“ im Jahre 1999 beging die Deutsche Vereinigung ihr 90jähriges Jubiläum.

SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe

Mit Inkrafttreten des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – am 1. Juli 2001 kam der langwierige, fast drei Jahrzehnte dauernde Prozess der Fortentwicklung und Umgestaltung von Rehabilitations- und Behindertenrecht, den die Deutsche Vereinigung von Anfang an mitgestaltet hatte, vorläufig zu einem Abschluss. Das SGB IX sollte jedoch mehr als eine reine Kodifizierung des geltenden Rehabilitations- und Behindertenrechts sein.

„Als Zweck der Leistungen wird definiert, für die behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. (…) Das Leitbild der Teilhabe bedeutet, behinderten Menschen ihren Anteil an den Möglichkeiten der Gesellschaft zu geben, ohne eine Angleichung vorzugeben.“

(Felix Welti. Grundrechte, Sozialrechte und Behandlungsanspruch pflegebedürftiger Menschen: Gesetzeslage und Wirklichkeit. In: Franz Josef Oldiges et al. (Hrsg.): Pflegebedürftigkeit – Herausforderung für die Rehabilitation. Europäische Fachtagung, Deutsche Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter e. V. (DVfR), 3. bis 5. Oktober 2001 in Düsseldorf. (Interdisziplinäre Schriften zur Rehabilitation; Bd. 11) Ulm: Universitätsverlag, 2002: 22-31, hier: S. 26)

Sozial- und Jugendhilfe wurden in den Kreis der Rehabilitationsträger aufgenommen. Das gegliederte Sozialsystem, das über Jahre seine Funktionalität erwiesen hatte, sollte beibehalten werden, sah man darin doch die organisatorisch sinnvollste Lösung. Eine zielgerichtete, „wie aus einer Hand“ erscheinende Koordination der Leistungen beim Zusammenwirken mehrerer Träger sollte ein auf die Bedürfnisse der Leistungsberechtigten abgestimmtes, möglichst nahtloses Rehabilitationsverfahren erreichen.

Angesichts des in den letzten Jahren gewachsenen Anspruchs auf Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen war damit für die Betroffenen über den materiellen Ausgleich hinaus auch ein emanzipatorischer Charakter verknüpft. Teilhabe verwirklichen, Selbstbestimmung ermöglichen und Gleichstellung durchsetzen waren die zentralen Botschaften für das Europäische Jahr 2003 der Menschen mit Behinderungen. Unter dem Motto „Nichts über uns ohne uns“ fanden europaweit Veranstaltungen und Kampagnen statt. Auch in Deutschland wurde ein Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik eingeleitet. Statt ausgrenzender Fürsorge gilt für alle Menschen mit Behinderungen uneingeschränkte Teilhabe.

Im Oktober 2005 erfolgte unter dem Vorsitz von Prof. Paul W. Schönle die Namensänderung in Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR). Mit der Streichung des Begriffs „Behinderter“ sollte letztlich der innerhalb der Deutschen Vereinigung längst vollzogenen Ausdehnung der Arbeitsbereiche auch auf Menschen mit chronischen Erkrankungen sowie auf pflegebedürftige ältere Menschen Rechnung getragen werden. In Anlehnung an die Begrifflichkeiten im SGB IX erfasste die Deutsche Vereinigung mit der alleinigen Verwendung von „Rehabilitation“ im Vereinsnamen „politisch korrekt“ ausnahmslos alle Behindertengruppen sowie von chronischen Erkrankungen betroffene Menschen.

Der bis ins Frühjahr 2008 andauernde Reformprozess der Pflegeversicherung wurde von der Deutschen Vereinigung kritisch begleitet unter dem Grundsatz, dass Pflege auch stets rehabilitative Leistungen beinhalten müsse.

Zukunft der Rehabilitation gestalten

Angesichts knapper Finanzmittel im Sozial- und Gesundheitsbereich und einer zu erwartenden zahlenmäßigen Zunahme von Behinderungen und chronischen Krankheiten im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung erscheint es heute wichtiger denn je, auf Prozesse bei der Gesetzgebung und Umsetzung der Gesetze konstruktiv-kritisch einzuwirken, um den Stellenwert der Rehabilitation und Teilhabe im System der sozialen Sicherung zu festigen und konsequent auszubauen.

Die DVfR wird die weitere Entwicklung der Rehabilitation unterstützen, indem sie auch in Zukunft nicht Interessen einzelner Gruppen vertritt, sondern entsprechend ihrer Mitgliederstruktur eine übergeordnete Plattform mit folgenden gemeinsamen Bezugspunkten bietet:
Akzeptanz der Inklusion, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung, Begegnung auf gleicher Augenhöhe, Empowerment, Barrierefreiheit, Diskurs über optimale bedarfsgerechte Organisationsformen der Rehabilitation und schließlich ethische und sozialökonomische Fragestellungen nach der Rolle von Rehabilitation, Inklusion und Teilhabeförderung im Konzept einer sozialen Gesellschaft.

Die aktuellen Themen, mit denen sich die DVfR auf Tagungen, Workshops und in den Arbeitsausschüssen beschäftigt, sind vorrangig auf die Umsetzung und Weiterentwicklung des SGB IX und die Umsetzung der VN-Konvention gerichtet: berufliche Rehabilitation, Fortschreibung der ICF, geriatrische Rehabilitation, mobile Rehabilitation, unterstützte Kommunikation, Frühförderung für Kinder, Inklusive Schule, betriebliches Eingliederungsmanagement, integrierte Versorgungsstrukturen und Reha-Forschung.

Innerhalb eines Jahrhunderts hat sich die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation von einem auf körperbehinderte Kinder und Jugendliche fokussierten Verband zu einer alle Gruppen und Aspekte des Rehabilitationssystems umfassenden Organisation gewandelt. Auch in ihrem zweiten Jahrhundert steht die DVfR zur Organisation des notwendigen Diskurses und zur Förderung der Zusammenarbeit allen zur Verfügung. Selbstbestimmung und umfassende gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sind ihre Leitziele.

Mit ihrem neuen Vorsitzenden Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann startete die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation ins Jubiläumsjahr 2009. Der Jubiläumskongress im April 2009 nahm zukünftige Handlungsfelder beim Ausbau der Rehabilitation in den Blick.

„Zentrale Aufgabe der DVfR in den nächsten Jahren wird sein, die Zukunftsfähigkeit der Rehabilitation absichern zu helfen. Nur mit einem bedarfsgerecht ausgestalteten Rehabilitationssystem kann den zukünftigen Herausforderungen begegnet werden.“

(M. Schmidt-Ohlemann, 2008)