Stellungnahmen der DVfR

In Deutschland sind jährlich bis zu 70.000 Erwachsene mit erworbenen Hirnschädigungen auf umfassende Teilhabeleistungen der neurologischen Rehabilitation „Phase E“ angewiesen. Die speziellen Bedürfnisse dieser Personengruppe finden gegenwärtig im Gesundheits- und Rehabilitationssystem keine ausreichende Berücksichtigung. Insbesondere fehlen wohnortnahe komplexe Leistungsangebote im Anschluss an die postakute stationäre Rehabilitation.

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In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) spricht sich die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) gegen die Einführung eines Demografie-Faktors für die Anpassung der jährlichen Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe aus. Stattdessen sei eine gewisse Flexibilität der Rentenversicherung beim Umgang mit dem Reha-Budget notwendig.

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