DVfR-Stellungnahme zum neuen Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz
Das neue Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG) wird zum 26. Mai 2020 mit dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) in Kraft treten. Es löst das Medizinproduktegesetz (MPG) in seiner bestehenden Struktur ab und setzt bereits bestehende EU-Regelungen in nationales Recht um. In einer Stellungnahme weist der Fachausschuss Hilfsmittelversorgung der DVfR auf Unklarheiten und mögliche Gefahren der geplanten Änderungen für die bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung und -nutzung hin, die sowohl Leistungserbringer als auch Hilfsmittelnutzer und -nutzerinnen betreffen können.
Der Anpassungsprozess macht deutlich, dass die in Deutschland etablierten und bewährten Versorgungsstrukturen und -verantwortlichkeiten nicht hinreichend abgebildet werden können. Im vorgelegten Gesetzesentwurf zum MPEUAnpG sind eine Reihe von Unschärfen enthalten, die sich auf den sicheren Umgang mit Medizinprodukten für Leistungserbringer und Leistungsberechtigte nachteilig auswirken können.
Zur Stellungnahme "Neues Medizinproduktegesetz zur Anpassung an EU-Recht"
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