Inklusive Kinder- und Jugendhilfe – Umsetzungsbegleitung SGB VIII
(gegründet 2021)
Die Einführung der drei Reformstufen aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das im Mai 2021 verabschiedet wurde, und u. a. wesentliche Änderungen im Sozialgesetzbuch VIII und Sozialgesetzbuch IX vornimmt, wird vom Fachausschuss begleitet. Der Fachausschuss flankiert insbesondere den Gesetzgebungsprozess für das bis zum 01.01.2027 zu verkündende Bundesgesetz, welches den leistungsberechtigten Personenkreis, Art und Umfang der Leistung sowie Verfahren und Kostenbeteiligung definiert, damit am 01.01.2028 die dritte Reformstufe in Kraft treten kann. Bisher erreichte individuelle Teilhabeansprüche von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen sollen auch nach dem Eintritt der Reformstufen bestehen bleiben und ihre Durchsetzung erleichtert werden.
Fachausschussleiter:
Andreas Rieß, Josefs-Gesellschaft, Köln (kommissarisch)
Mitglieder:
- Janina Bessenich, Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie, Berlin
- Prof. Dr. Harry Fuchs, freiberuflicher Sozialrechtsexperte, unabhängiger Sachverständiger, Düsseldorf
- Manuel Lehner, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Heidelberg
- Dr. Thomas Meysen, Socles – Inklusion, Erziehung und Teilhabe, Heidelberg
- Christiane Möller, Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband, Berlin
- Julia Neumann-Redlin, Bayerischer Bezirketag, München
- Nora Sties, Deutscher Rollstuhl-Sportverband e. V., Duisburg
- Pascal Trasser, Josefs-Gesellschaft Rhein-Main, Rüdesheim am Rhein
- Manfred Weiser, Anna-Wolf-Institut e. V., Heidelberg