Meldungen aus der Reha-Landschaft

Inklusion von Menschen mit Behinderungen schafft Mehrwert für Unternehmen – das wollen die initiierenden Organisationen des Inklusionspreises für die Wirtschaft zeigen. Für den Inklusionspreis 2019 können sich Arbeitgeber noch bis 31. Oktober bewerben.

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Von der Integration hin zur Inklusion: Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 11. Juli 2018 das Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Für die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) ist damit die Umbenennung der Integrationsämter in Inklusionsämter verbunden.

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Seit dem 26. September 2018 liegt der Abschlussbericht des Forschungsvorhabens zu 25a § 99 Abs. 1 Satz 2 Bundesteilhabegesetz (BTHG) als Unterrichtung (19/4500) durch den Bundestag vor. Die Autoren kommen u. a. zu dem Ergebnis, dass die Neudefinition den leistungsberechtigten Personenkreis verändern würde.

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Eine neue Studie des BMG hat den Bedarf, den Effekt und die Erfolgsbedingungen mobiler Reha in stationären Pflegeeinrichtungen untersucht. Ihre Ergebnisse legen nahe, dass Mobile Rehabilitation als ein fester Bestandteil geriatrischer Versorgung aus- bzw. aufgebaut werden sollte.

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Die demografische Entwicklung, eine sich kontinuierlich wandelnde Arbeitswelt und ein verändertes Krankheits- und Behandlungsspektrum stellen neue Herausforderungen an die Gesundheitsversorgung; Rehabilitation wird immer wichtiger. In diesem Kontext hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) im September 2018 praxisrelevantes Reha-Wissen für alle Berufsgruppen in einem Fachbuch herausgegeben.

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