Meldungen aus der Reha-Landschaft

Am 18. Oktober 2018 hat der Bundestag gesetzliche Änderungen im Urheberrecht zugunsten blinder, sehbehinderter und anderweitig lesebehinderter Menschen beschlossen. Sie dienen der Umsetzung des 2014 von Deutschland unterzeichneten Marrakesch-Vertrags. Dessen Ziel ist ein verbesserter Zugang zu barrierefreier Literatur.

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Home Treatment versteht sich als eine Behandlung, bei der ein Behandlungsteam Patienten mit psychischer Erkrankung in gewohnter Umgebung versorgt. In diesem Konzept sehen der Paritätische Gesamtverband, der Dachverband Gemeindepsychiatrie e. V. und die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e. V. viele Vorteile für die Betroffenen und haben im Oktober 2018 die Broschüre „Home Treatment – gemeinsam handeln“ veröffentlicht.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) fordert in einer gemeinsamen Stellungnahme mit Werkstatträte Deutschland (WRD), dass der zuständige Fachausschuss der Vereinten Nationen bei der anstehenden Staatenberichtsprüfung zur Umsetzung der Konvention über die Rechte behinderter Menschen (UN-BRK) in Deutschland die Rolle der WfbM berücksichtigt.

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Teilhabeförderung in der Bildungsarbeit für Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen legt den Grundstein für ihre umfassende Teilhabe auch im Erwachsenenalter. Doch die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit diagnostizierten psychisch Erkrankungen wächst. Dies stellt nicht nur die Betroffenen selbst und ihre Familien, sondern auch Bildungseinrichtungen vor große Herausforderungen. Die DVfR und der Verband Sonderpädagogik (vds) veranstalteten deshalb am 25. September 2018 in Berlin die interdisziplinäre Fachtagung „Psychisch krank in der Schule: Wie gelingen Bildung und Teilhabe?“.

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Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat die endgültige Fassung der ICD-10-GM Version 2019 (10. Revision der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, German Modification) veröffentlicht. In die neue Version flossen die Änderungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein. Berücksichtigt sind zudem 87 Vorschläge, zumeist von Fachgesellschaften und Fachleuten aus Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken sowie Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.

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