29.01.2018

NRW bringt Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Umsetzung des BTHG auf den Weg

Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hat den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in das parlamentarische Verfahren eingebracht.

Das BTHG bedarf einer landesrechtlichen Umsetzung. Durch das vorgelegte Artikelgesetz sollen u. a. Zuständigkeiten und Verfahrensregelungen auf Landesebene festgelegt werden.

Das Gesetz sieht vor, dass

  • grundsätzlich die Landschaftsverbände die zuständigen Träger der Eingliederungshilfe für die Fachleistungen an Menschen mit Behinderung sind;
  • die Kreise und kreisfreien Städte die zuständigen Träger der Eingliederungshilfe für Fachleistungen an Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen bis zum Abschluss einer ersten allgemeinen Schulausbildung sind.

Den Gesetzentwurf stellt der Landtag NRW auf seiner Webseite als PDF zum Download zur Verfügung: Gesetzentwurf der Landesregierung.

Informationen zur Umsetzung des BTHG in den einzelnen Bundesländern unter: Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Landesrecht – eine Übersicht.

(Quelle: Landtag NRW)