26.09.2018

Deutscher Verein legt Empfehlungen zur Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen vor

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. hat sich in einer Stellungnahme vom September 2018 zur Trennung der Fachleistungen von den Leistungen zur Existenzsicherung im Bereich der Wohnformen nach § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB XII n. F. gemäß dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) positioniert.

Mit der Verabschiedung des BTHG im Dezember 2016 verbunden ist auch eine neue Struktur der Finanzierung von Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen, die derzeit in stationären Einrichtungen leben. Der Deutsche Verein begrüßt in seiner Stellungnahme die mit der Umstellung bezweckte Personenzentrierung und weist darauf hin, welche Bedeutung eine adäquate Bedarfsermittlung hierfür hat.

Das Papier befasst sich im Schwerpunkt mit praktischen Erfordernissen zur Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen im Bereich Wohnen und skizziert Handlungsoptionen. Dabei bezieht sich der Deutsche Verein u. a. auf Empfehlungen der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingerichteten Arbeitsgruppe Personenzentrierung. Er betont, dass die Sozialhilfeträger und die Träger der Eingliederungshilfe für alle Fälle, in denen die Zuständigkeiten zusammentreffen, untereinander Lösungen finden müssten, damit die Bedarfe der Leistungsberechtigten auch gedeckt seien.

Zu den Empfehlungen/Stellungnahmen des Deutschen Vereins 2018

(Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge)