Vorsorge kompakt – Grundlagenwissen zu Vorsorgeinstrumenten und deren Umsetzung in der Praxis
31.01.2024
Online
Vorsorgeinstrumente helfen, das Selbstbestimmungsrecht auch im Falle eigener Geschäfts- und/oder Nichteinwilligungsfähigkeit zu wahren. Dabei bieten Vorsorgevollmachten jeder Person die Möglichkeit, vorsorglich eine rechtliche Vertretung zur Regelung eigener Angelegenheiten zu bestimmen. Mit einer (Vorsorge-) Vollmacht wird zu Lebzeiten sichergestellt, dass unabhängig vom eigenen Gesundheitszustand selbst gewählte Vertrauenspersonen stellvertretend Interessen wahrnehmen und stellvertretende Entscheidungen treffen können. Darüber hinaus kann mit einer Betreuungsverfügung schriftlich festgehalten werden, wer im Falle der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung als Betreuer*in eingesetzt werden sollte und wer nicht. Für verheiratete Personen, die nicht entsprechend vorgesorgt haben, existiert seit dem 01.01.2023 das Ehegattenvertretungsrecht.
Ein weiteres wichtiges Vorsorgeinstrument bildet eine schriftliche Patient*innenverfügung. Mit diesem Dokument lässt sich für den Fall einer eigenen Einwilligungsunfähigkeit vorsorglich für klar definierte Behandlungssituationen festlegen, ob und in welchem Umfang medizinisch-therapeutische Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen.
Das vierstündige Online-Seminar vermittelt Basisinformationen, beleuchtet unterschiedliche Formen von Willensäußerungen und beschreibt konkrete Anforderungen an unterschiedliche Vorsorgeinstrumente. Gemeinsam sollen außerdem die Herausforderungen für die sozialarbeiterische Beratungspraxis diskutiert werden und anhand einer Fallanalyse die Besonderheiten der einzelnen Vorsorgeinstrumente herausgestellt werden.
Zeit: 09.00 bis 13.00 Uhr
Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG)
Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V.
Haus der Gesundheitsberufe
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Tel.: 030 394064540
Fax: 030 394064545
E-Mail: fortbildung@dvsg.org
Website: www.dvsg.org