„Verfahrenslotsen“ in der Kinder- und Jugendhilfe

Ein bayerisches Modellprojekt

30.10.2023
Online

Der Bundesgesetzgeber sieht ab 2028 die Zusammenführung der Zuständigkeit für Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe vor. Im Rahmen der Umsetzung sollen ab dem 1. Januar 2024 in allen Jugendämtern Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII zu Verfügung stehen. Wie kann die Einführung gelingen?

Dazu wird Jessica Leimbeck vom Zentrum Bayern Familie und Soziales – Bayerisches Landesjugendamt (ZBFS) über ihre Erfahrungen mit dem bayerischen Modellprojekt „Verfahrenslotsen“ in der Kinder- und Jugendhilfe berichten. Denn hier wird bereits seit Oktober 2022 die Einführung der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen in zehn Jugendämtern erprobt. Die Erkenntnisse der vorzeitigen Umsetzung dienen u.a. der Erarbeitung landesweiter fachlicher Empfehlungen.

Zum Hintergrund

Verfahrenslotsen sollen junge Menschen und deren Familien, die (potentiell) Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII oder Teil 2 SGB IX haben, beraten, unterstützen und begleiten. Zudem sollen die Verfahrenslotsin bzw. der Verfahrenslotse die Jugendämter bei der Zusammenführung der Leistungen für alle jungen Menschen strukturell unterstützen. Der Bundesgesetzgeber eröffnet den Kommunen gleichzeitig die Möglichkeit, bereits vor dem 1. Januar 2024 Verfahrenslotsen einzuführen.

Zeit: 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ (Umsetzungsbegleitung BTHG)

Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“
c/o Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
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Tel.: 030 62980-521
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