Übergangspflege gem. § 39e SGB V – aktueller Stand und Umsetzungshinweise
20.03.2023
Online
Der Gesetzgeber hat erkannt, dass es Personen gibt, die trotz intensivster Bemühungen im Rahmen des Entlassmanagements nicht aus dem Krankenhaus entlassen werden können. Mit Einführung des § 39e SGB V hat er im Juli 2021 die Grundlagen geschaffen, dass die Krankenkasse des*r Versicherten bis zu max. 10 Tagen die sog. Übergangspflege an das Krankenhaus zu zahlen hat, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Hierbei handelt es sich um umfangreiche Dokumentationsvorgaben sowie weitere Aspekte, die bei der Umsetzung der Übergangspflege zu berücksichtigen sind.
Im Web-Seminar wird ein Überblick gegeben über die gesetzlichen Vorgaben, den aktuellen Stand der sog. Vergütungsvereinbarungen sowie Hinweise auf Chancen und Risiken bei der Umsetzung der Übergangspflege im Krankenhaus. Als Zielgruppe des Online-Seminars sind Fachkräfte der Sozialen Arbeit angesprochen sowie Kolleg*innen aus den Funktionseinheiten Sozialdienst, Case Management, Entlassmanagement, MedizinControlling, IT.
Zeit: 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG)
Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V.
Haus der Gesundheitsberufe
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Tel.: 030 394064540
Fax: 030 394064545
E-Mail: fortbildung@dvsg.org
Website: www.dvsg.org