Rechtsgrundlagen rund um betriebsintegrierte Arbeitsplätze

Verträge, Arbeitssicherheit, Aufsichtspflicht, Haftung

06.03.2025
Kassel

Betriebsintegrierte Arbeitsplätze sind rechtlich ein besonderes Feld, denn dort kooperieren drei Partner miteinander: Der Beschäftigte, der Betrieb und die Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Die Fragen nach den Rechten und Pflichten der Beteiligten, nach Aufsichtspflicht und Haftung spielen dabei eine wichtige Rolle. Welche Dinge müssen vertraglich geregelt sein? Welche Arbeitssicherheitsvorschriften müssen eingehalten werden? Gelten bei Menschen mit Behinderung besondere Vorgaben? Bei wem liegt die Aufsichtspflicht? In welchem Umfang tragen Werkstattleitung oder Jobcoach Verantwortung für die Beschäftigten?

In diesem Tagesseminar erfahren Sie, was bei der Beschäftigung von Werkstatt-Mitarbeitern auf ausgelagerten Arbeitsplätzen zu beachten ist, damit diese effektiv und sicher in die bestehenden Betriebsabläufe des aufnehmenden Unternehmens eingebunden werden können. Ziel der Veranstaltung ist es, die Teilnehmer fundiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren, ihnen Hilfen und Lösungsmöglichkeiten an die Hand zu geben und ihnen Sicherheit in der alltäglichen Praxis zu vermitteln.

53° NORD Agentur und Verlag (53° NORD)

53° NORD Agentur und Verlag

Ein Geschäftsbereich der GDW Mitte eG
Frankfurter Straße 227b
34134 Kassel

Veranstaltungen:  Katrin Euler & Martin Lenkewitz

Telefon: +49 (0) 5 61 | 47 59 66 - 53
Telefax: +49 (0) 5 61 | 47 59 66 - 75
E-Mail:   veranstaltung(et)53grad-nord.com

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Arno Glum
Mitarbeiter Online-Redaktion, Öffentlichkeitsarbeit
a.glum@dvfr.de

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