Rechtliches Basiswissen für die Beratung von Menschen mit Behinderungen

04.03.2025
Berlin

Diese Fortbildung vermittelt sozialrechtliches Basiswissen für die Beratung von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen. Sie richtet sich an Fachkräfte und Mitarbeitende, die in Angeboten der Sozial-, Familien- oder Teilhabeberatung arbeiten, sowie Mitarbeitende anderer Einrichtungen, die Menschen mit Behinderungen beratend unterstützen.

Insbesondere werden folgende Themen aufgegriffen und vertieft: Die Definition von Behinderung nach SGB IX und der UN-BRK, die Leistungen nach SGB IX (Teilhabe von Menschen mit Behinderungen/Eingliederungshilfe) sowie deren Rechtsanspruchsgrundlagen, das Antrags- und Gesamtplanverfahren in der Eingliederungshilfe, die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises und die Feststellung eines Grads der Behinderung (GdB), die Vorteile des Schwerbehindertenausweises und die Abgrenzung zwischen Eingliederungshilfe und anderen Leistungsformen (Pflege, Sozialhilfe, HzE, Bürgergeld usw.). Zudem wird das Beratungsgespräch als solches unter den Aspekten der Barrierefreiheit und zielgerechter Gesprächsführung erläutert. Fallbeispiele aus dem Teilnehmendenkreis werden besprochen und kollegial beraten.

Schwerpunkte

  • Übersicht zu den Leistungen zur Teilhabe (insbesondere die der Eingliederungshilfe) sowie deren Rechtsanspruchsgrundlagen und Abgrenzungen zu anderen Leistungsformen
  • Beantragung von Leistungen und Klärung der Zuständigkeit des Kostenträgers
  • Das Gesamtplanverfahren in der Eingliederungshilfe
  • Der Schwerbehindertenausweis und die Feststellung des Grads der Behinderung (GdB): Vorteile, Antragsverfahren, rechtliche Ansprüche
  • Barrierefreie Gesprächsführung in der Beratung von Menschen mit Behinderungen

Paritätische Akademie Berlin

Paritätische Akademie Berlin
Steffi Spies

Tel.: 030/275 82 82 24
E-Mail: spies@akademie.org

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Arno Glum
Mitarbeiter Online-Redaktion, Öffentlichkeitsarbeit
a.glum@dvfr.de

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